Aktuelle Risiken bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen

TAW - Technische Akademie Wuppertal e. V.

Aktuelle Risiken bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen

Aktuelle Risiken bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen


Die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts ist abgeschlossen. In der Neufassung der VOB/A wurde die Rechtsprechung eingearbeitet und versucht, manche Streitfrage zu klären. Dies ist nicht immer gelungen, denn z. B. die Frage, unter welchen Bedingungen ein Angebot trotz fehlender Preisangabe gewertet werden kann ist streitig.

Öffentliche Auftraggeber müssen die neuen Regelungen der VOB/A beachten Die Anzahl der im Vergaberecht spezialisierten Anwälte steigt, die Anzahl der Vergabeüberprüfungsverfahren auch. Durch ein Verfahren vor der Vergabekammer wird das Vergabeverfahren mindestens für 6 Monate unterbrochen, bei umfangreichen Verfahren länger, erst recht, wenn die 2. Instanz angerufen wird. Welcher öffentliche Auftraggeber kann sich das leisten, nachdem der BGH entschieden hat, dass der öffentliche Auftraggeber immer den Verzögerungsschaden trägt?

Die immer stärker das deutsche Vergaberecht bestimmende Rechtsprechung des EuGH wird erörtert. Wer glaubt, bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte könne er die Grundsätze für europaweite Vergaben immer außer Acht lassen, irrt. Der EuGH sieht das bei grenzüberschreitender Relevanz der Vergabe, bestätigt durch Urteil vom 15.05.2008, anders. Die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen eine entsprechende Mitteilung der Kommission zur Unterschwellenwertvergabe wurde abgewiesen.


Inhalte des Seminars

  1. Grundlegende Rechtsprechung des EuGH und des BGH
    • EuGH: Anwendung europäischer Vergabeprinzipien auch unterhalb der Schwellenwerte? – Konsequenzen für die Praxis
    • EuGH : Strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
    • BGH: Verzögerte Vergabe – Kostentragungspflicht des öffentlichen Auftraggebers
  2. Übersicht über die wichtigsten Neuerungen in der VOB/A 2009
    • Grundsatz der Losvergabe
    • Entfall der Bedarfspositionen
    • Regelung für Nebenangebote
    • Verzicht auf Sicherheitsleistung
    • Vorrang der Präqualifikation
    • Verbesserung der Prüfmöglichkeiten bei Bietergemeinschaften
    • Wertung trotz fehlender Preisangabe
    • Nachfordern von Erklärungen oder Nachweisen
    • Pflichtangaben im Vergabevermerk
    • Verzicht auf Sicherheitsleistung
  3. Die lückenhafte Leistungsbeschreibung und vergaberechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen
    • Die Bedeutung der vereinbarten Beschaffenheit und der anerkannten Regeln der Technik für das Bausoll
    • Risikoverlagerung auf den Unternehmer durch eine erkennbar unvollständige Leistungsbeschreibung
    • Produktneutralität und Referenzobjekte
    • Die vergaberechtlichen Konsequenzen einer unvollständigen bzw. fehlerhaften Leistungsbeschreibung
    • Die zivilrechtliche Behandlung einer unvollständigen bzw. fehlerhaften Leistungsbeschreibung
    • Die Nachtragsvergütung - § 2 VOB/B richtig anwenden
  4. Trägt der Bauherr immer das Baugrundrisiko?
  5. Vergütungsrisiken bei Pauschalverträgen
    • Erscheinungsformen von Pauschalverträgen
    • Regelung des § 2 Nr. 7 VOB/B – Fassung 2009
  6. Der unangemessene niedrige Preis
    • Mischkalkulation und Unterkalkulation
    • Spekulation
    • Was muss die Vergabestelle aufgrund der Rechtsprechung beachten?

Das Seminar ist mit der Reg.-Nr. 17507 bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und mit der Reg.-Nr. 11.0694-049 bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Fortbildung gemäß § 6 der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Kammer anerkannt.

Kosten

550,00 EUR
(mehrwertsteuerfrei, einschließlich Seminarunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen)

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