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Übersicht
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Die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts ist abgeschlossen. In der Neufassung der VOB/A wurde die Rechtsprechung eingearbeitet und versucht, manche Streitfrage zu klären. Dies ist nicht immer gelungen, denn z. B. die Frage, unter welchen Bedingungen ein Angebot trotz fehlender Preisangabe gewertet werden kann ist streitig.
Öffentliche Auftraggeber müssen die neuen Regelungen der VOB/A beachten Die Anzahl der im Vergaberecht spezialisierten Anwälte steigt, die Anzahl der Vergabeüberprüfungsverfahren auch. Durch ein Verfahren vor der Vergabekammer wird das Vergabeverfahren mindestens für 6 Monate unterbrochen, bei umfangreichen Verfahren länger, erst recht, wenn die 2. Instanz angerufen wird. Welcher öffentliche Auftraggeber kann sich das leisten, nachdem der BGH entschieden hat, dass der öffentliche Auftraggeber immer den Verzögerungsschaden trägt?
Die immer stärker das deutsche Vergaberecht bestimmende Rechtsprechung des EuGH wird erörtert. Wer glaubt, bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte könne er die Grundsätze für europaweite Vergaben immer außer Acht lassen, irrt. Der EuGH sieht das bei grenzüberschreitender Relevanz der Vergabe, bestätigt durch Urteil vom 15.05.2008, anders. Die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen eine entsprechende Mitteilung der Kommission zur Unterschwellenwertvergabe wurde abgewiesen.
Das Seminar ist mit der Reg.-Nr. 17507 bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und mit der Reg.-Nr. 11.0694-049 bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Fortbildung gemäß § 6 der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Kammer anerkannt.

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