Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz -
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter & Ihr Unternehmen
Was bedeutet Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz?
Der Begriff Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz bezeichnet die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, d.h. die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit. Die Arbeitssicherheit ist somit Teil des Arbeitsschutzes gemäß Arbeitsschutzgesetz. De facto ist jeder Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter verpflichtet, sich um die Arbeitssicherheit zu kümmern. Ein Unternehmen sollte weitergehend über ein durchdachtes Gesundheitsschutz- und Arbeitsschutzmanagement der Mitarbeiter verfügen, um so größtmögliche Arbeitssicherheit zu gewährleisten - in erster Linie aus humanen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Als Unternehmer oder als vom Unternehmer Bevollmächtigter können Sie bei Unfällen und berufsbedingten Krankheiten, die aus mangelhafter Arbeitssicherheit resultieren persönlich straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
In Deutschland bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung" und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit die rechtliche Basis zur Arbeitssicherheit.
Staatliche Gewerbeaufsichtämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überwachen die Arbeitssicherheit in Unternehmen, wobei letztere Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die rechtlich verbindlich sind.
Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz - warum weiterbilden?
Hatte die Arbeitssicherheit ursprünglich nur zum Ziel, Unfälle technisch zu verhindern, dient sie heute der umfassenden Prävention von Unglücken und Krankheiten. Wesentliche Elemente von Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz stellen Unterweisungen und Schulungen dar. In § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ist gefordert, dass die Versicherten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Ständige Neuerungen von Arbeitssicherheits- bzw. Arbeitsschutzbestimmungen setzen regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen voraus. Wenn Sie sich selbst im Bereich Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz weiterbilden möchten oder für Ihre Mitarbeiter nach entsprechenden Schulungen suchen, werden Sie auf kursfinder.de in den Kategorien Arbeitssicherheit und Feuerschutz fündig.
Arbeitssicherheit - Seminare, Kurse & Schulungen
Feuerschutz - Seminare, Kurse & Schulungen
Man kann auch unterscheiden zwischen dem "allgemeinen Arbeitsschutz", d.h. die oben geschilderte Vermeidung von Unfällen und Krankheiten und dem "sozialen Arbeitsschutz", der Dinge wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz umfasst. Zum "sozialen Arbeitsschutz" finden Sie in der Kategorie Arbeitsrecht auf kursfinder.de eine große Anzahl an Weiterbildungen.
Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz im Unternehmen -
Benennung und Ausbildung eines Sicherheitsbeauftragten
In jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland ist gemäß § 22 SGB VII ein/e Sicherheitsbeauftragte/r (SiBe) zu benennen. Der/Die Sicherheitsbeauftragte unterstützt das Management, die Kollegen sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und den Betriebsarzt (BA) dabei, Gesundheitsrisiken und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Bei dem Sicherheitsbeauftragten handelt es sich immer um einen Mitarbeiter des Unternehmens. In seiner Funktion ist der Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich tätig, d.h. er bezieht über den Lohn für seine normale Mitarbeiterrolle hinaus kein zusätzliches Gehalt und darf in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen.
Tatsächlich realisiert wird die Arbeitssicherheit / der Arbeitsschutz in einem Unternehmen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Diese arbeiten weisungsfrei in beratender Funktion hinsichtlich der Arbeitssicherheit, äußern Empfehlungen und führen Begehungen durch. Grundsätzlich besteht jedoch keine Weisungsbefugnis, weshalb die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt nur bei Gefahr eingreifen.
Ausbildungen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden meistens von den Berufsgenossenschaften angeboten. Da jedoch diese Ausbildungen häufig überlaufen sind, bieten zunehmend auch private Weiterbildungsanbieter entsprechende Kurse auf qualitativ sehr hohem Niveau und in kleinen Gruppen an.
Sicherheitsbeauftragte müssen sich ebenfalls regelmäßig weiterbilden, um hinsichtlich sich stets verändernder Bestimmungen auf dem neuesten Stand zu bleiben. Jährlich nehmen über 50.000 Sicherheitsbeauftragte an Schulungen der Berufsgenossenschaften teil. Dieser Ansturm ist von den Genossenschaften oft kaum zu bewältigen, weshalb auch hier mittlerweile zahlreiche Weiterbildungsunternehmen vielfältige und qualitativ hochwertige Seminarangebote für Sicherheitsbeauftragte im Portfolio haben.
Seminare, Kurse & Schulungen für Sicherheitsbeauftragte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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