Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen

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Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 und ihre Vorgängerversionen VBG 4 und BGV A2 schreiben als autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften den für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand im Bereich der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel seit dem Anfang des Jahres 1979, also seit rund dreißig Jahren, fest. Seit einigen Jahren ist allerdings ein echter Leitbildwechsel zu beobachten: Der Staat läuft im Bereich des Arbeitsschutzes den Berufsgenossenschaften den Rang ab. Die so genannten Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die seit 2002 existierende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen.

Das Seminar gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick über die derzeitige Situation des staatlichen Arbeitsschutzes im Bereich der Elektrotechnik – auch zur Thematik der zurückgezogenen TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“ – und über die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante weitere Vorgehensweise in diesem Bereich.

In Abhängigkeit von übertragener Aufgabe und persönlicher Qualifikation muss jeder Betroffene (Unternehmer, (verantwortliche) Elektrofachkraft, unterwiesene Person, etc.) sein per-sönliches Verhältnis zur sich ändernden Vorschriftensituation definieren.

Das Seminar stellt die neuen staatlichen Vorschriften und Regeln in ihrer Gesamtheit vor, und es vergleicht sie auch mit der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3. Es werden sowohl vergleichbare Vorgaben herausgearbeitet („Was fast 30 Jahre richtig und praktikabel war, kann heute nicht einfach „falsch“ sein…“) als auch Unterschiede und Neuerungen vorgestellt und beurteilt. Es bleibt im Seminar ebenfalls Zeit für moderierte Diskussionen und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Das Seminar unterstützt deshalb die Teilnehmer in ihrer betrieblichen Praxis, indem diese ihr tägliches Handeln in der Praxis an den neuen Vorgaben des staatlichen Arbeitsschutzes messen können und so in der Lage sind festzustellen, ob sie sicher und vorausschauend arbeiten.

Inhalte des Seminars

  1. Gesetzliche und nichtgesetzliche Rahmenbedingungen
    • Europäisches Recht
      • EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz
    • Nationales Recht
      • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
    • Vorschriften für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie
      • Gefährdungsbeurteilungen
      • Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten
      • Anforderungen an Bereitstellung, Benutzung und Beschaffenheit des Arbeitsmittel
      • Prüfung von Arbeitsmitteln
    • Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
    • Sicherheitstechnische Bewertung und Festlegung der Prüffristen
      • Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen
      • Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
    • LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung
    • Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung
  3. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    • Technische Regeln als Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung
    • TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung)
    • TRBS 1112 (Instandhaltung)
    • TRBS 1201 (Prüfungen)
    • TRBS 1203 (Befähigte Personen)
    • Weitere Vorgehensweise zur Regelung des Staates bezüglich elektrischer Gefährdungen – wie geht es mit der ehemaligen TRBS 2131 weiter?
  4. Gegenüberstellung von berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Technischer Regeln für Betriebssicherheit
    • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
      (BGV A1, BGV A3)
    • Welchen Bereich deckt die jeweilige Vorschrift ab?
    • Wo bestehen Unterschiede in den Vorgaben?
    • Wo liegen die Gemeinsamkeiten verschiedener Vorschriften von Staat und BG?
    • Wo bestehen Unterschiede in den Vorgaben?
    • Bei welchen Themen besteht weiterer Konkretisierungsbedarf aus Sicht der Praxis?
    • Wonach muss man sich zukünftig richten, um sich gerichtssicher zu organisieren?
  5. Zusätzlicher Schwerpunkt: Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln
    • Prüforganisation und Prüfpraxis (Fristenermittlung, Durchführung, Dokumentation)
    • Anforderungen an Prüfpersonal („befähigte Person”) und die Prüfgeräte
    • Elektrische Anlagen: Umfang, Fristen und Dokumentationen von Erst- und Wiederholungsprüfungen elektr. Anlagen nach VDE 0100-600, BetrSichV, TRBS und BGV A3
    • Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen nach der DIN VDE 0701-702

Kosten

930,00 EUR (mehrwertsteuerfrei, einschließlich Seminarunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen)

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