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Mit dem Versuch den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch Überwachung oder Verlust der personenbezogenen Daten beeinträchtigt wird, beschäftigt sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Die Verhinderung des sogenannten gläsernen Menschen ist die Idee, die hinter Datenschutz und informatieller Selbstbestimmung steckt.
1970 eröffnete Hessen mit dem ersten Datenschutzgesetz der Welt die Datenschutzgesetzgebung. Nach einem Volkszählungsurteil war klar, dass die bisherigen Datenschutzgesetze nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten. Diese mussten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erneuert und den geforderten Datensicherheiten angepasst werden und so verabschiedete das Land Hessen 1986 ein neues, angepasstes Datenschutzgesetz. Vier Jahre später wurde schließlich 1990 das Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet, das seine Gültigkeit bis zur Novellierung von 2009 behielt.
Mit Inkrafttreten des BDSG wurde eine unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, wie Telekommunikations- und Postdienstleistungen geschaffen.
Bei der Forderung von persönlicher Datensicherheit steht der Datenschutz dabei grundsätzlich in Konflikt mit der Forderung nach Informationsfreiheit, welche sich auf die Veröffentlichung von Informationen aus der öffentlichen Verwaltung und Politik bedeutet. Diese Informationen unterliegen jedoch auch dem Datenschutz und sollten daher vertraulich behandelt werden.
Neben der Veröffentlichung persönlicher Daten, ist außerdem die Überwachung von öffentlichen Gebäuden, Straßen und Bahnstationen per Videokameras Debatte im Bereich Datenschutz und Datensicherung. Um der Kriminalität vorzubeugen wird Videoüberwachung trotz zahlreicher Klagen heute jedoch an vielen Orten praktiziert.
Bei einer Unternehmensgröße von mindestens zehn Personen muss die Firma einen Datenschutzbeauftragten das Datenschutzmanagement übernehmen lassen. Dabei kann der Datenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmen sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Spätestens einen Monat nach Aufnahme ihrer Tätigkeit muss die Firma einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um die informatielle Datensicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
In unserer immer stärker vernetzten Welt spielt neben dem herkömmlichen Datenschutz auch IT-Sicherheit im Internet eine zunehmende Rolle. Verhinderung von Missbrauch durch Viren und Trojaner, sowie Datensicherung ist die Aufgabe der IT-Sicherheit.