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Übersicht
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Die Ende 2010 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung fordert die Erfassung und Bewertung der vom Umgang mit Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen durch eine formal beauftragte, fachkundige Person und verschärft gleichzeitig die unternehmerische Eigenverantwortung.
Diese, häufig als Gefahrstoffbeauftragter bezeichnete, fachkundige Person berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Das Seminar "Der Gefahrstoffbeauftragte Grundlagen" vermittelt die grundlegende Methodik der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen, sowie die allgemein notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen innerhalb eines betrieblichen Gefahrstoffmanagements.
Nach § 2 Abs. 12 i.V.m. § 6 Abs. 9 GefStoffV erfordert die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter neben einer geeigneten Berufsausbildung und zeitnaher Berufspraxis den Nachweis der spezifischen Fachkunde.
Das Grundlagenseminar des Lehrgangs “Der Gefahrstoffbeauftragte” dient zusammen mit mindestens einem der nachstehend angebotenen Module dem Nachweis der geforderten spezifischen Fachkunde.

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Um Informationen von dem Anbieter ”Gefahrstoffe: Grundlagen” anzufordern, füllen Sie bitte die Felder unten aus: