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Übersicht
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Das Jahr 2012 bringt mit der neuen Entgeltordnung für den öffentlichen Dienst im Bereich des TV-Länder große Veränderungen mit sich. Nach dem In Kraft Treten des TV-Länder zum
1. November 2006 wurde in der Tarifrunde 2009 vereinbart, erste Verhandlungen zur Entgeltordnung aufzunehmen. Im Rahmen der Tarifeinigung vom 10. März 2011 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Entgeltordnung zum TV-Länder und haben somit die langjährigen Verhandlungen zum Abschluss gebracht. Die Einführung der Entgeltordnung zum 1.1.2012 wird im Bereich der Eingruppierung gravierende Auswirkungen auf die Personalarbeit haben. Für den Personalreferenten, den Personalsachbearbeitern als auch den Personalräten stellt sich die Frage:
Für den Praktiker ist klar: Die Regelungen zur Eingruppierung werden auch in Zukunft umfangreich und komplex bleiben. Die richtige Anwendung der tariflichen Grundsätze der Eingruppierung sind auch für den erfahrene Personalsachbearbeiter kein Selbstläufer. Dies wird sich auch mit der neuen einheitlichen Entgeltordnung nicht grundlegend verbessern.
Unsere Spezialisten für Eingruppierung nach TV-L informieren Sie über die Neuerungen und unterstützen Sie bei der Bewältigung der neuen Herausforderung in 2012 "Tarifliche Eingruppierung in die Entgeltordnung des TV-Länder".
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