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Übersicht
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Laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, für die die 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) zutrifft, einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen.
Gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) muss der Störfallbeauftragte über fachliche Kenntnisse verfügen. Mit diesem staatlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die geforderte Qualifikation. Unsere langjährig erfahrenen Sachverständigen, Rechtsanwälte und Fachdozenten aus der freien Wirtschaft und von Behörden vermitteln Ihnen die staatlich vorgeschriebenen Themen informativ und praxisnah und bereiten Sie so bestens auf Ihre künftigen Aufgaben vor.
Hier können Sie weitere Informationen anfordern
Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV.
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie (Staatlich anerkannter Abschluss)
1.090,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)
90,00 € Lernmittel (zzgl. MwSt.)
1404,20 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
1.120,00 € Teilnahmegebühr (zzgl. MwSt.)
90,00 € Lernmittel (zzgl. MwSt.)
1.439,90 € Endpreis inkl. 19 % MwSt.
Weitere Informationen zu Kosten und Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie hier

Die TÜV SÜD Akademie zählt zu den Top Ten der freien Bildungseinrichtungen in Deutschland und bildet als anerkannter Aus- und Weiterbildungspartner für Industrie, Handel und öffentliche Dienste jährlich rund 110.000 Teilnehmer weiter. Darüber hinaus bietet die TÜV SÜD Akademie alle Seminarthemen weltweit als Inhouse-Schulungen für Unternehmen an oder übernimmt die komplette Planung und Organisation der Mitarbeiter-Weiterbildung.
Sitz der TÜV SÜD Akademie ist München, mehr als 80 Standorte weltweit sorgen für eine flächendeckende Präsenz.
Um Informationen von dem Anbieter ”Staatlich anerkannter Lehrgang zum Störfallbeauftragten” anzufordern, füllen Sie bitte die Felder unten aus: