Beschreibung
Kommunikation in der Lieferkette, Nachweisdokumentation, Behördenkontrollen
Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch ordnungsgemäß registrierte Stoffe. Deshalb müssen Unternehmen und deren REACH-Beauftragte jetzt sicherstellen, dass sie nur noch REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet, dass in der Lieferkette Informationen eingeholt und weitergegeben, sowie die eigenen Verwendungen identifiziert und mitgeteilt werden müssen. Da bei Verstößen sowohl Haft- als auch Geldstrafen vorgesehen sind, sollte für Kontrollen unbedingt dokumentiert werden, was getan wurde, um REACH-konform zu arbeiten. Wie man das am effizientesten und sichersten macht, erfahren die Teilnehmenden jetzt im eintägigen REACH-Praxis-Seminar „REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren“.
Mehr als 2.050 zufriedene Teilnehmer des REACH-Seminars seit 2008.
Weiterbildungsinhalte
REACH-Herausforderungen 2024
- Meldepflichten an die ECHA zu SVHC Stoffen der Kandidatenliste in Erzeugnissen
- Ermittlung der REACH-Pflichten und Meldung an die SCIP Datenbank: Stoff-/Verwendungsverbote von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
- REACH und Abgrenzung zu anderen gesetzlichen Anforderungen (z. B. ROHS)
Kommunikation in der Lieferkette
- Besonderheiten bei Erzeugnissen: Informationspflicht über SVHC-Stoffe auch für Teilerzeugnisse eines Produkts (Entscheidung des EuGH vom 10.09.2015)
- Welche Informationen können Produzenten von Erzeugnissen aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen?
Dokumentation
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach REACH
- Praxisbeispiel: Betroffenheitsanalyse und Ableitung der Pflichten
- Relevante Stofflisten, z. B. recherchierbare Kandidatenliste/SVHC-Stoffe, Anhang XIV (Zulassung), Anhang XVII (Beschränkung)
Behördenkontrollen
- REACH-Vollzug: Was Behörden kontrollieren, Erfahrungen aus EU-Überwachungsprojekten
- Wie man sich auf Kontrollen vorbereiten kann
- Verletzung von Informationspflichten: Sanktions- und Haftungsrisiken
Spezialfragen
- Wie kann ein Nachgeschalteter Anwender auf die Aussage der Lieferanten vertrauen, was sind die Konsequenzen, wenn der Lieferant nicht korrekt informiert?
- Was muss nach dem Ablaufdatum eines zulassungspflichtigen Stoffes beachtet werden?
Inklusive Arbeitshilfen
- Sie erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal der AKADEMIE HERKERT mit Vorlagen und
Merkblättern zur Umsetzung von REACH – darunter Merkblatt zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Kommende Starttermine
Inhouse-Variante
Diese Inhouse-Schulung können Sie entweder mit den beschriebenen Inhalten oder maßgeschneidert für mehrere Mitarbeitende Ihres Unternehmens buchen. Dauer, Termin und das für Ihr Unternehmen optimale Lernformat (Präsenz, Online, E-Learning) sind nach Ihren Wünschen gestaltbar.
Zielgruppe
Für das Seminar werden Grundkenntnisse zu REACH vorausgesetzt. Sofern Grundkenntnisse nicht vorhanden sind, empfehlen wir die Schulung: REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung (Produktcode 7895).
Seminarziele
- welche Meldepflichten in die SCIP Datenbank für SVHC Stoffe in Erzeugnissen bestehen
- was bei der Information an Kunden für Erzeugnisse mit Kandidatenlistenstoffen zu beachten ist.
- welche Informationen in der Lieferkette eingeholt und weitergegeben werden müssen, z. B. für Erzeugnisse (Kandidatenliste)
- was bisherige Kontrollen ergaben, wie Behörden prüfen und wie sie sich darauf vorbereiteten.
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Bewertungen von Teilnehmern
Bewertungsdurchschnitt: 4,7
Die Praxisnähe hat mir sehr gut gefallen. Das Seminar wurde leicht verständlich und praxisnah vorgetragen. Alle Teilnehmer wurden produktbezogen mit einbezogen. Sehr gute Hilfes...
Sehr gutes, informatives Seminar. Super Präsentationsstil.
AKADEMIE HERKERT - über uns
Die AKADEMIE HERKERT ist das Bildungshaus der FORUM VERLAG HERKERT GMBH, die zur Unternehmensgruppe FORUM MEDIA GROUP gehört. Diese wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist heute mit 23 Unternehmen in 16 Ländern aktiv. Die AKADEMIE HERKERT steht für...
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Es wurde stets auf die Probleme der Seminarteilnehmer eingegangen.