Beschreibung
Master of Laws (LL.M.) Arbeitsrecht
Ein Studium - zwei Abschlüsse
Der Masterstudiengang Arbeitsrecht schließt mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) ab und vermittelt Ihnen zugleich die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse nach FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ . So erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss gleich zwei begehrte und in der Wirtschaft hoch angesehene Qualifikationen!
Zwei professionelle Partner - ein Ziel
Der Masterstudiengang Arbeitsrecht wird von der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Amberg-Weiden in Kooperation mit der ARBER-Seminare GmbH durchgeführt. Das Studium genügt damit hohen wissenschaftlichen Ansprüchen, hat zugleich einen hohen Praxisbezug und vermittelt alle für den Erwerb des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ relevanten Inhalte. Zu Ihren Dozierenden zählen sowohl Hochschulprofessor*innen als auch Praktiker*innen aus renommierten arbeitsrechtlichen Kanzleien, der Gerichtsbarkeit und verschiedenen Institutionen mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht. Alle Dozierenden verfügen über eine ausgezeichnete Reputation mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht und in der Lehrtätigkeit. Ihr Fokus liegt sowohl auf der Wissensvermittlung, als auch dem fachlichen Austausch.
Speziell für Berufstätige
Mit kurzen Präsenzphasen, Blockveranstaltungen und Online-Unterricht ist der weiterbildende Studiengang speziell konzipiert für Berufstätige mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere für Juristen*innen, Betriebswirt*innen, Human Resource-Manager*innen und Beschäftigte mit akademischer Vorbildung in der öffentlichen Verwaltung sowie in Verbänden.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Modulübersicht für Jurist*innen:
Das 1. & 2. Semester wird aufgrund der juristischen Vorbildung angerechnet.
3. Semester
- Modul 7: Grundlagen des Konfliktmanagements und Mediation
- Modul 8: Arbeitsvertragsrecht / Datenschutz im Arbeitsrecht
- Modul 9: Kündigungsrecht / Schutz besonderer Personengruppen u. Berufsausbildungsrecht / Compliance im Arbeitsrecht
4. Semester
- Modul 10: Digitalisierung und neue Trends in der Arbeitswelt
- Modul 11: Betriebsverfassungsrecht / Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Modul 12: Tarifvertrags-, Arbeitskampf-, Personalvertretungs- und
- Mitbestimmungsrecht / Betriebliche Altersversorgung / Arbeitnehmererfindungsrecht
5. Semester
- Modul 13: Arbeitsgerichtsverfahren /Sozialversicherungsrecht / Strafrechtliche Risiken im Arbeitsrecht
Beginn der Masterarbeit bereits ab dem 3. Semester möglich.
Anrechnungen unter Prüfung der jeweiligen Qualifikationen möglich!
Nutzen & Mehrwert
Als Absolvent*in des Masterstudiengangs Arbeitsrecht übernehmen Sie Fach- und Führungsaufgaben in:
- (Arbeits)rechts- u. Personalabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
- Tätigkeit in verschiedenen Wirtschaftsorganisationen, u.a. in Versicherungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung sowie Verbänden (z.B. Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften),
- Rechtsanwaltskanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt.
Aufbau & Organisation
Starttermin: 15.03.2023
3 Semester für Jurist*innen, 4-5 Semester f. Nicht-Jurist*innen
Zielgruppe / Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum LL.M.-Studiengang Arbeitsrecht ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Staatsexamen wie etwa Rechtswissenschaften oder ein Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten wie wie bspw. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Personalmanagement, Wirtschaftsrecht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Studium mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten die Zulassungsvoraussetzungen ausnahmsweise erfüllen (vgl. § 5 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung).
Zudem wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach Abschluss des oben genannten Hochschulstudiums vorausgesetzt.
Kostenzusatz
- Studiengebühren für Jurist*innen mit 1. oder 2. Staatsexamen: Gesamt 9.750,00 € zzgl. 52,00 € Studentenwerksbeitrag pro Semester
- Studiengebühren für Jurist*innen mit bereits abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang: Gesamt 7.540,00 € zzgl. 52,00 € Studentenwerksbeitrag pro Semester.
Bei der Preisangabe handelt es sich um einen Umsatzsteuerfreien Preis.
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