Risiko Grunderwerbsteuer (Live-Webinar)

BeckAkademie Seminare, Online-Kurs / Fernlehrgang
Dauer
5 Stunden
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
20 November, 2024 Details anzeigen
Preis
534,31 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
5 Stunden
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
20 November, 2024 Details anzeigen
Preis
534,31 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Steigende Steuersätze (bis zu 6,5 %) und die zunehmende Komplexität in der Anwendung der einschlägigen Regelungen machen die Grunderwerbsteuer zu einem wichtigen Thema in der Steuergestaltung. Gesellschafterwechsel, Einbringung oder Formwechsel – Grunderwerbsteuer kann schnell anfallen und hatte noch nie nur mit dem Erwerb eines Grundstücks zu tun. Zudem wird sie bei strategischen Überlegungen gern übersehen und kann angesichts erhöhter Steuerbelastung und steigenden Immobilienpreisen ruinierend wirken. Die Finanzverwaltung hat längst reagiert und unterzieht Sachverhalte einer genauen Prüfung. Die dabei erzielten beträchtlichen Mehrsteuern sprechen eine deutliche Sprache. Um das Risiko von Aufgriffen der Betriebsprüfung zu minimieren muss die Beratungspraxis die typischen Problemfelder und Risiken bereits im Vorfeld identifizieren. Damit Sie auf alle Fragen vorbereitet sind, macht Sie das Seminar mit den wichtigsten Brennpunkten praxisnah und tagesaktuell vertraut. Das Seminar beinhaltet Vortrag, Diskussion und Praxisbeispiele.

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

20 November, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Deutsch

Inhalt

Aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

Verfahrensfragen, Anzeigepflichten, Zuständigkeit und Verspätungszuschläge

Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 GrEStG

  • Einbringungs- und Auseinandersetzungsverträge
  • Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG
  • Neuregelungen durch das Share Deal Gesetz

Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft § 1 Abs. 2a GrEStG (u. a.)

  • Anteil am Gesellschaftsvermögen Altgesellschafter / Neugesellschafter und mittelbar über eine Kapitalgesellschaft Beteiligte
  • Mittelbarer Gesellschafterwechsel bei beteiligten Kapitalgesellschaften
  • Gesellschafterwechsel bei Formwechsel der beteiligten Gesellschaften
  • Beteiligungskettenverkürzung bei Personen- u. Kapitalgesellschaften
  • Neuregelungen durch das Share Deal Gesetz

Wechsel im Gesellschafterbestand einer Kapitalgesellschaft § 1 Abs. 2b GrEStG

  • Anwendungsvorrang u. Besteuerungskonflikte
  • Co-Investitionsmodell und Altgesellschaftermodell
  • Anwendungsregelung: Wer gilt als Altgesellschafter, welcher Anteilserwerb zählt?

Sonderregelung für börsennotierte Gesellschaften § 1 Abs. 2c GrEStG

Die Anteilsvereinigung bzw. Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 3 GrEStG (u. a.)

  • Mittelbare und unmittelbare Anteilsvereinigung bei zwischengeschalteten PersG
  • Anteilsvereinigung / Anteilsübertragungen bei KapG
  • Anwendbarkeit der Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG
  • Steuerbefreiungen bei Anteilsvereinigungen
  • Neuregelungen durch das Share Deal Gesetz

Wirtschaftliche Beteiligung nach § 1 Abs. 3a GrEStG

Die Erwerbsvorgänge im Rahmen von Umstrukturierungen (u. a.)

  • Übergang des Eigentums durch Verschmelzung und Spaltung
  • Anwachsungen nach § 738 BGB
  • Formwechselnde Umwandlungen – Gefahr für Steuerbefreiungen
  • Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften

Die Befreiung nach der Konzernklausel gem. § 6a GrEStG (u. a.)

  • Aktueller Stand zur Anwendung (EuGH-Verfahren)
  • Neue Rechtsprechung des BFH und die Folgen
  • Betroffene Umwandlungsvorgänge und Begrenzung auf Konzernfälle

Referent

Matthias Greulich
Diplom-Finanzwirt (FH), Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Zielgruppe / Voraussetzungen

Dieses Seminar richtet sich an alle Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie deren qualifizierte Mitarbeiter, Leiter und Mitarbeiter von Rechts- und Steuerabteilungen

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