Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

Bildungsakademie Handwerkskammer Ulm
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Beschreibung

Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

Ziel

Jeder Betrieb, der Hubarbeitsbühnen betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Hubarbeitsbühnen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Scherenhubarbeitsbühnen und Teleskophubarbeitsbühnen zu.

Da eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein nicht mehr ausreicht, beabsichtigt die Handwerkskammer Ulm diese Qualifikation mit einer Prüfung in Theorie und Praxis anzubieten. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.

Das Seminar "Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach GUV Grundsatz 308-008" richtet sich an Gelernte und Ungelernte, die mit dieser Zusatzqualifikation gewerbliche Kompetenzen erreichen und zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden mit der sachgerechten Bedienung von Hubarbeitsbühnen beitragen. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener von Hubarbeitsbühnen.
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Inhalte / Module

Theoretische Ausbildung
• Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik:
• Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
• Betrieb allgemein
• Übernahme und Transport der Maschine
• Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
• Arbeiten mit der Maschine
• Prüfung
• Unfallgeschehen
• Sondereinsätze

Praktische Ausbildung
• Einweisung an der Hubarbeitsbühne
• Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
• Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
• Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
• Einüben der Steuerungsfunktionen
• Einüben der Funktion des Notablass
• Abschlussprüfung

Nutzen & Mehrwert

• Die Teilnehmenden lernen den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis
• Nach bestandener Prüfung entsprechend den Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-008 erhalten Sie einen Ausweis zur Bedienung der Hubarbeitsbühne.
• Unternehmerinnen und Unternehmer erfüllen die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall.

Zielgruppe / Voraussetzungen

• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
• Mitzubringen persönliche Schutzausrüstung

Akkreditierung

Ausbildungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach GUV Grundsatz 308-008. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte erfolgen, wenn der Bediener auf Hubarbeitsbühnen anderer Bauart eingesetzt werden soll.

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Kontaktinformation Bildungsakademie Handwerkskammer Ulm

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Olgastraße 72
89073 Ulm

 Telefonnummer anzeigen
www.hwk-ulm.de

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Dank überbetrieblicher Ausbildung der Lehrlinge sowie der Weiter- und Ausbildung der künftigen Handwerksmeister tragen die Einrichtungen der Handwerkskammer Ulm zur Fachkräftesicherung bei. Die modernen Weiter- und Fortbildungsanlagen sind an die Bedürfnisse der heimischen Wirtschaft angepasst und sichern die Innovationsfähigkeit im...


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