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Webinar: Neue HOAI 2021 – was bedeuten die Änderungen in der Praxis?
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Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Damit können weder die bisherige Ermächtigungsgrundlage, noch die HOAI 2013 unverändert beibehalten werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.05.2020 die Ressortabstimmung und am 05.06.2020 die Länder- und Verbändeanhörung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen eingeleitet. Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur „Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure“ am 16.9.2020 verabschiedet. Am 6. November 2020 hat der Bundesrat dem Entwurf zur neuen HOAI 2021 zugestimmt. Die neue Fassung ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Damit werden die Grundlagen für die neue HOAI 2021 gelegt. Kernpunkt ist, dass die Honorare für alle von der HOAI erfassten Honorare künftig frei vereinbart werden können. Das Webinar zeigt auf, wie diese und alle weiteren Neuregelungen sowohl vergaberechtlich, als auch vertragsrechtlich umgesetzt werden können und mit welchen Auswirkungen auf die Honorare zu rechnen ist.
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