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Insolvenzrecht - Rechte, Pflichten und Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Das Insolvenzrecht als Rechtsgebiet des Zivilrechts in Deutschland behandelt die Rechte der Gläubiger, im Fall der Zahlungsunfähigkeit der / die Schuldner:in auf materieller und verfahrensrechtlicher Ebene. Eine Insolvenz tritt ein, wenn bei insolvenzfähigen juristischen Personen wie Unternehmen oder natürlichen Personen wie Privatpersonen eine akute oder bevorstehende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eintritt und Zahlungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, werden können. Die Verfahren der Insolvenz zielen entweder auf die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder auf eine ordentliche Abwicklung der Situation ab. Weiterbildungen im Insolvenzrecht lehren die Rechtsgrundlagen, die theoretische sowie praktische Verfahrensweise, elementares Praxiswissen und informieren über die aktuelle Gesetzeslage und Reformen. Sowohl Einsteiger:innen, Studierende, Fachkräfte, Anwälte / Anwältinnen und Unternehmer:innen als auch Personen, die sich beruflich oder privat für die Thematik interessieren profitieren von einer Weiterbildung im Insolvenzrecht.

Insolvenzrecht - was umfasst es?

Das Insolvenzrecht basiert in Deutschland vor allem auf Rechtsquellen wie:

  • die "Insolvenzverordnung (InsO)"
  • das "Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)"
  • das Bundesgesetz "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)" 
  • die "Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO)", die Fragen im grenzüberschreitenden Insolvenzrecht mit europäischem Bezug behandelt.

Überschuldet sind nicht nur Staaten. Immer mehr Unternehmen und Verbraucher:innen geraten aus unterschiedlichen Gründen sowie Ursachen heraus in die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die Situation führt in die Insolvenz, soweit es vorher keine Einigung mit den Gläubigern gibt. Bei Unternehmen wird zwischen betriebsinternen Insolvenzursachen wie fehlerhaften Planungen seitens des Managements und betriebsexternen Ursachen wie konjunkturelle Marktveränderungen unterschieden. Die Insolvenzordnung differenziert zwischen den zwei Verfahren "Regelinsolvenzverfahren" und "Verbraucherinsolvenzverfahren". Die Regelinsolvenz wird für juristische Personen und Selbstständige angewandt, während das Verbraucherinsolvenzverfahren die Abwicklung der Privatinsolvenz von natürlichen Personen steuert. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es in erster Linie die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung der Insolvenzmasse (Schuldnervermögen) zu begleichen, was bei juristischen Personen zur Auflösung des jeweiligen Unternehmens führen kann. Mit dem Insolvenzplanverfahren im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens ermöglicht die Insolvenzordnung die Aufstellung von einem Sanierungsplan, der die Erhaltung eines insolventen Unternehmens bewirkt. Privatpersonen haben die Möglichkeit durch einen Gerichtsbeschluss sich von der übrig gebliebenen Zahlungsverpflichtung entbinden zu lassen. Die sogenannte Restschuldbefreiung.

Die Angebote der Weiterbildung im Insolvenzrecht allgemein thematisieren dabei aktuelle Aspekte, die von den Voraussetzungen einer Insolvenz, der Beantragung der Insolvenz über die Bestandteile des Eröffnungsverfahrens und des Insolvenzverfahrens selbst, bis hin zum Abschluss reichen. Ein oft langer Weg, der zahlreiche Zwischenstationen aufweist und im Zusammenhang mit der Insolvenz wirtschaftliche sowie rechtliche Gesamtzusammenhänge streift. Die Weiterbildung im Insolvenzrecht setzt deswegen auch den Bezug beispielsweise zum Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Kredit- und Bankwesen, EU-Recht, der Wertermittlung, dem Versicherungswesen oder der Zwangsvollstreckung.

Weiterbildung rund um das Insolvenzrecht

Wie ein Insolvenzverfahren aufgebaut ist und welche Arten von Verfahren in welcher Situation zum Tragen kommen und möglich sind, vermittelt eine entsprechende Weiterbildung ebenso wie die bestehenden und aktuell gültigen Rechtsnormen des Insolvenzrechts. Bei der Weiterbildung in diesem Bereich werden zahlreiche Themen wie beispielsweise die Verwaltung und Verwertung des Schuldnervermögens, die Befriedigung der Gläubiger, der Insolvenzplan, die Insolvenz in der Eigenverwaltung, die Restschuldbefreiung, präventive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, das Sanierungskonzept oder aktuelle Reformen zur Insolvenz behandelt.

Möglichkeiten für eine Weiterbildung im Insolvenzrecht gibt es aber auch in spezifischen Bereichen wie die insolvenzrechtliche Rechnungslegung, Banksicherheiten und Kreditsicherheiten in der Insolvenz, Weiterbildung zu Rechten & Pflichten der beteiligten Parteien in der Insolvenz, Anfechtungskriterien, Krisen- und Risikomanagement, Insolvenzarbeitsrecht sowie praktisches Wissen gegenüber auftretenden Problemen.

Die Weiterbildung im Insolvenzrecht kann beispielsweise dabei helfen sich fachliche Kompetenzen anzueignen, sich auf einen bestimmten Bereich zu spezialisieren, ein Unternehmen vor der Auflösung zu bewahren oder zu sanieren, eine Insolvenz zu verhindern oder eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich aufzunehmen.

Wenn Sie zu einem bestimmten Themengebiet oder einer Qualifizierungsmöglichkeit eine spezielle Weiterbildung im Insolvenzrecht suchen, schauen Sie hier nach!

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