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In 21 Fachgebieten haben Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen die Chance sich mit einem Titel als Fachanwalt/ Fachanwältin von der Masse der übrigen Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen hervorzuheben. Es besteht die Möglichkeit bis zu drei Titel als Fachanwalt/ Fachanwältin zu führen. Der Titel wird von der zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein/ eine Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels als Fachanwalt/ Fachanwältin sind gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) neben einer 3-jährigen Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin auch praktische Erfahrungen sowie theoretische Fachkenntnisse in einem Fachgebiet.

Was ist ein/ eine Fachanwalt/ Fachanwältin?

Damit einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin der Titel als Fachanwalt/ Fachanwältin zugesprochen wird, muss er den Nachweis über seine praktischen Erfahrungen sowie theoretische Fachkenntnisse in diesem Fachgebiet erbringen. Diese Erfahrungen und Kenntnisse müssen über das hinausgehen, was normalerweise während der Ausbildung und Tätigkeit als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin erworben wird. Anhand von Falllisten muss ein/ eine Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin belegen, dass er in diesem Fachgebiet innerhalb von drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Rechtsfällen bearbeitet hat. Die Bearbeitung der Rechtsfälle muss weisungsfrei und persönlich erfolgt sein und von ihm gerichtlich vertreten worden sein. Die Anzahl der bearbeiteten Rechtsfälle variiert jedoch je nach Fachgebiet.

Um die theoretischen Fachkenntnisse zu belegen, müssen Fachanwaltslehrgänge erfolgreich absolviert worden sein, deren Gesamtdauer mindestens 120 Unterrichtsstunden betragen muss. Des Weiteren müssen drei schriftliche Leistungskontrollen von jeweils 5 Stunden bestanden werden. Sofern sich die praktischen und theoretischen Fachkenntnisse nicht schon aus den eingereichten Unterlagen ergeben, muss zusätzlich ein 45- bis 60-minütiges Fachgespräch geführt werden, um diese zu dokumentieren.

Fachanwaltslehrgänge - Qualifikation für mehr Erfolg

Die Fachanwaltslehrgänge werden meist als Präsenzveranstaltungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten angeboten. Diese finden im Allgemeinen von Donnerstag bis Samstag statt, damit eine anwaltliche Tätigkeit weiterhin möglich ist. Der erfolgreiche Abschluss der Fachanwaltslehrgänge wird durch die Ausstellung von Zeugnissen bzw. Zertifikaten bestätigt. Diese werden von den zuständigen Rechtsanwaltskammern unabhängig vom jeweiligen Anbieter anerkannt, wenn die Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung erfüllt werden.

Fachanwaltslehrgänge ermöglichen nicht nur den Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse, um in einem Fachgebiet den Titel als Fachanwalt/ Fachanwältin erwerben zu können. Der erfolgreiche Abschluss der Fachanwaltslehrgänge hat auch weitere Vorteile. Denn ein fundiertes Fachwissen sowie langjährige Berufserfahrung allein reicht vielen Mandanten nicht aus. Die Spezialisierung in einem Fachgebiet bietet den Mandanten eine Orientierung und unterstreicht die Kompetenz und Qualifikation des Fachanwalts / der Fachanwältin. Somit kann er/sie Mandanten / Mandantinnen an seine / ihreKanzlei binden und die Zahl der Dauermandate erhöhen, sodass ein höheres Einkommen erzielt wird. Aber auch für Referendare / Referendarinnen oder Assessoren / Assessorinnen bieten Fachanwaltslehrgänge mehr Möglichkeiten und bessere Chancen auf dem Bewerbungsmarkt. Zusätzlich können Leerlaufzeiten sinnvoll und effektiv genutzt werden

Weiterbildung ist Pflicht für Fachanwälte/ Fachanwältinnen

Auch nach dem Erwerb des Titels zum Fachanwalt/zur Fachanwältin besteht für diesen die Pflicht zur Weiterbildung. Der Fachanwalt/die Fachanwältin hat gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltkammer unaufgefordert nachzuweisen, dass er in dem jeweiligen Fachgebiet 15 Stunden pro Kalenderjahr an einer Weiterbildung hörend oder dozierend teilgenommen hat. Dabei ist ein Selbststudium von bis zu 5 Stunden möglich, sofern eine Lernerfolgskontrolle gewährleistet ist. Wird die Weiterbildung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt, muss die Interaktion zwischen Referent:in und Teilnehmenden bzw. zwischen den Teilnehmenden untereinander sichergestellt sein. Diese Verpflichtung zur Weiterbildung gilt auch für Teilnehmer:innen von Fachanwaltslehrgängen, die ihre Zulassung als Fachanwalt/ Fachanwältin noch nicht erhalten haben oder diese erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Wenn Sie eine Spezialisierung in einem Fachgebiet als Fachanwalt/ Fachanwältin anstreben, finden Sie hier die geeigneten Fachanwaltslehrgänge, die von diversen Veranstaltern angeboten werden. Auch verschiedene Kursangebote im Rahmen der kalenderjährlichen Weiterbildung als Fachanwalt/ Fachanwältin stehen zur Auswahl.

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