Befähigungsnachweis Bediener von Hubarbeitsbühnen

Dauer
10 Einheiten
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Beschreibung

Befähigungsnachweis Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ziel

Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGR 500 Kap.2.10. Abs. 2 nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Sie erwerben mit dem Lehrgang den Befähigungsnachweis.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs sind erste Kenntnisse mit Hubarbeitsbühnen.

Schwerpunkte:

  • Einsatzmöglichkeiten und Betrieb von HAB, Sondereinsätze
  • Rechte und Pflichten von Unternehmern und Mitarbeitern im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
  • Betriebsanweisungen und Beauftragung
  • Inbetriebnahme, Handhabung und Verhalten während des Betriebes
  • Übernahme, Organisation und Dokumentation von Vorgängen
  • Einsatz von Hubarbeitsbühnen in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen
  • Unfallgeschehen, Erste Hilfe und Maßnahmen bei Havarien
  • Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Prüfintervalle
  • Schriftliche Prüfung
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Inhalte / Module

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Zielgruppe / Voraussetzungen

Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen

- Mindestalter 18 Jahre - körperliche Eignung, geistige und charakterliche Eignung. - Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs sind erste Kenntnisse mit Hubarbeitsbühnen

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Befähigungsnachweis Hubarbeitsbühnen

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