Beschreibung
Befähigungsnachweis Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ziel
Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGR 500 Kap.2.10. Abs. 2 nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Sie erwerben mit dem Lehrgang den Befähigungsnachweis.
Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs sind erste Kenntnisse mit Hubarbeitsbühnen.
Schwerpunkte:
- Einsatzmöglichkeiten und Betrieb von HAB, Sondereinsätze
- Rechte und Pflichten von Unternehmern und Mitarbeitern im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Betriebsanweisungen und Beauftragung
- Inbetriebnahme, Handhabung und Verhalten während des Betriebes
- Übernahme, Organisation und Dokumentation von Vorgängen
- Einsatz von Hubarbeitsbühnen in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen
- Unfallgeschehen, Erste Hilfe und Maßnahmen bei Havarien
- Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Prüfintervalle
- Schriftliche Prüfung
Inhalte / Module
Für weitere Informationen hierzu stellen Sie gerne eine Informationsanfrage.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen
- Mindestalter 18 Jahre - körperliche Eignung, geistige und charakterliche Eignung. - Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs sind erste Kenntnisse mit Hubarbeitsbühnen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Befähigungsnachweis Hubarbeitsbühnen
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Handwerkskammer Potsdam
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