Beschreibung
Grundlagenseminar Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Ziel
Grundlagen der Eingruppierung im Bereich des TVöD Bund bzw. VKA sowie eine vergleichende Information zur EntgO TV-L
Detaillierte Darstellung des Bewertungsverfahrens unter Einbeziehung von Praxisbeispielen
Umgang mit der Entgeltordnung des Bundes und der VKA
Aktuelles zum Thema Stellenbewertung
- Bewertungsgrundsätze des § 12 TVöD Bund und VKA.
- Grundsatz der Tarifautomatik.
- Auszuübende Tätigkeit / ausgeübte Tätigkeit.
- Grundsätze zur Erstellung einer notwendigen und zielführenden Stellenbeschreibung.
- Erläuterung der möglichen Notwendigkeit von Tätigkeitsaufzeichnungen.
- Bildung von Arbeitsvorgängen unter Berücksichtigung der tariflichen Vorschriften sowie der BAG-Rechtsprechung an Fallbeispielen.
- Bedeutung der Zusammenhangstätigkeiten.
- Verbot der Atomisierung von Tätigkeiten und Arbeitsvorgängen.
- Gesamtbetrachtung des Arbeitsplatzes hinsichtlich seiner Wertigkeit.
- Tätigkeiten unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit.
- Subjektive (personenbezogene) Tätigkeitsmerkmale.
- Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten einschl. der Darlegung der doppelten Billigkeitsprüfung (BAG).
- Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Das Seminar gibt Ihnen in sehr kompakter und anschaulicher, aber dennoch detaillierter Weise einen Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze unter Berücksichtigung der Fachliteratur sowie der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts.
- Damit werden Sie in die Lage versetzt, Stellenbeschreibungen systematisch richtig aufzubauen und zu formulieren, tarifkonforme Arbeitsvorgänge zu bilden anhand der Entgeltordnungen die tarifkonforme Stellenbewertung zu entwickeln.
- Sie können auch anhand von praktischen Beispielen Problempunkte und Schwierigkeiten mit Stellenbwertungen und Eingruppierungen in Ihrer täglichen Arbeit identifizieren und lösen.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Verwaltungs- und Personalleiter:innen, Personalrät:innen, Personalsachbearbeiter:innen der öffentlichen Verwaltung und aus Unternehmen, die den TVöD unmittelbar oder analog anwenden.
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