Beschreibung
Fachwirt/in im Gesundheits-und Sozialwesen
Nehmen Sie für Ihren Karriereweg die effiziente Abkürzung: praxisnah, wirtschafts- und sozialorientiert.
Vollzeit in 4 Monaten
Auch im sozialen Sektor spielen wirtschaftliche Faktoren eine immer größere Bedeutung und kaufmännische Kenntnisse sind zwingend erforderlich. Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen bietet eine praxisnahe Weiterbildung, berufliche Erfahrungen werden um aktuelles Wissen in Wirtschaftslehre, Sozialpolitik, Recht und Management erweitert.
Mit dem Abschluss dieser Aufstiegsfortbildung erhalten Sie die Zulassungsberechtigung für viele deutsche Fachhochschulen.
Inhalte / Module
Inhaltliche Gliederung
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkung
- Einordnen der GesWesSoz-Politik in den nationalen und europäischen Kontext
- Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im GesWesSoz
- Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen,
- Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie
- Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten
- Gestalten und Optimieren von Prozessen
- Anwenden von Organisationstechniken
- Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen
- Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermittlung von Qualitätsindikatoren
- Weiterentwicklung eines Risikomanagements
- Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Ermitteln von Schnittstellen
- Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen, unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Gruppen
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
- Erläutern von Finanzierungssystemen im GesSozWes
- Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung
- Einsatz von Controlling-Instrumenten
- Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung
- Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
Führen und Entwickeln von Personal
- Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
- Durchführen von Personalmaßnahmen
- Planen und Durchführen der Ausbildung
- Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Azubis und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit
- Beurteilen von Personalentwicklungspotenzialen sowie
- Festlegen und Evaluieren von Personalentwicklungszielen
- Anwenden des Konfliktmanagements
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen
- Formulieren von Marketingzielen
- Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
- Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situationen von Non-Profit-Leistungsbereichen
Aufbau & Organisation
Dauer
- 600 UE in Vollzeit
- in 4 Monaten
Förderung
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
- Aufstiegs-BAföG
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BFD
- Deutsche Rentenversicherung
Zielgruppe / Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des 'Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenmtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfertigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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