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Beschreibung
Für alle, die beruflich weiter kommen möchten und einen größeren Verantwortungsbereich anstreben, eignet sich die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Tourismusfachwirt ideal. Insbesondere dann, wenn ein langwieriges Studium nicht in Frage kommt – denn der Fachwirt sattelt sozusagen auf die klassische Ausbildung auf und vertieft das Berufswissen um die nötigen Kenntnisse, die für eine Führungsposition benötigt werden.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Tourismusfachwirt/-in:
Dieser Fachwirt findet seine Beschäftigung natürlich in der Tourismusbranche. Dabei nimmt er in erster Linie Aufgaben im Management und der Unternehmensführung wahr und beschäftigt sich mit Organisation und Planung: Die Entwicklung von Ideen und Strategien und Unternehmenszielen gehört zum Beispiel zu seinem Portfolio. Aber auch Kostenanalysen, Abrechnungen und Kundenberatungen gehören zu seinem Tätigkeitsprofil. Ein abwechslungsreicher Beruf, der nicht nur am Schreibtisch ausgeübt wird, sondern durchaus auch selbst Reisetätigkeiten erfordert.
IHK-geprüft:
Die Fortbildung zum Geprüften Tourismusfachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Vorbereitung in folgenden Handlungsbereichen:
- Unternehmensführung und -entwicklung
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Personalführung und -entwicklung
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Leistungserstellung im Tourismus
Zielgruppe & Voraussetzungen
Angesprochen werden insbesondere Personen im Tourismusbereich mit einschlägiger Berufserfahrung, die auf der Suche nach weiteren Aufstiegsmöglichkeiten sind. Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben. Abweichend davon ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Berufliche Perspektiven
Abschlussqualifikation/Zertifikat
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Kontaktinformation IBB Institut für Berufliche Bildung AG
IBB Institut für Berufliche Bildung AG
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Das Institut für Berufliche Bildung besteht seit mehr als 30 Jahren und hat sich mit seinen innovativen Ideen zu einem der größten und erfolgreichsten privaten Bildungsträger Deutschlands entwickelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IBB sind in über 120 Schulungsorten bundesweit...
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