Beschreibung
Nachträge berechnen mit tatsächlich erforderlichen Kosten
Anwendung der neuesten BGH- und OLG-Urteile
Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 08. August 2019 zur Berechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über 110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es ein Urteil zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.Im Rahmen dieses Seminars stehen, nach Einführung in die BGH-Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung, die Berechnungen unterschiedlicher Beispiele im Vordergrund.
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Aufbau & Organisation
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