Beschreibung
Vertragsabwicklung nach VOL/B
Keine Vergabe ohne Vereinbarung Allgemeiner, Besonderer und Zusätzlicher Vertragsbedingungen (VOL/B, BVB und ZVB) -
Wichtige Richtlinien und Vordrucke zum Vertragsvollzug
Das (zivilrechtliche) Vertragsrecht, größtenteils im BGB enthalten, ist in der Regel nicht zwingend, sondern kann durch einseitig vorformulierte vertragliche Vorschriften („Allgemeine Geschäftsbedingungen”) geändert oder ergänzt werden. Für Lieferungen und Leistungen (ohne Bauleistungen) an die öffentlichen Auftraggeber ist der Teil B der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen” (VOL/B) eine solche Allgemeine Geschäftsbedingung. Dazu kommen noch Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen, die in den Vergabehandbüchern von Bund und Ländern weitgehend vorgegeben sind. Wichtig ist auch die Abgrenzung dieser Vorgaben zu den Bewerbungsbedingungen und zur Leistungsbeschreibung.Kern der Veranstaltung ist eine Hinführung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und zu den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen bis zur Behandlung von speziellen Fragestellungen beim Vertragsvollzug. Außerdem wird der Bezug der Vertragsbedingungen zur VgV und zur UVgO (Teil A der VOL) hergestellt. Abgerundet wird das Seminar durch die Besprechung der Vordrucke zum Vergabeverfahren (Vereinbarung) der VOL/B, BVB und ZVB bis zur Einforderung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung, ohne Vorschriften der VOL/B, BVB oder ZVB zu wiederholen.
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?
Aufbau & Organisation
Zielgruppe / Voraussetzungen
Infos anfordern

IBR-SEMINARE
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim
IBR-SEMINARE
IBR-SEMINARE ist eine Marke des id Verlags, welcher zur Unternehmensgruppe C.H. Beck gehört und im Bereich des Bau-, Architekten-, Vergabe- und Immobilienrechts zu Deutschlands führenden Fachverlagen zählt. Seit 25 Jahren verfügt IBR-SEMINARE über eine hohe Erfahrung und Spezialisierung und hat...
Erfahren Sie mehr über IBR-SEMINARE und weitere Kurse des Anbieters.
Anzeige