Beschreibung
WEG-Recht für Bauträger und Projektentwickler
NEU WEG-Recht für Bauträger und Projektentwickler - Von der Teilungserklärung über die Bezugsfertigstellung bis zur Gewährleistung
Wer als Bauträger erfolgreich Wohnungseigentumsanlagen errichten und vermarkten möchte, kommt an einer Befassung mit dem Wohnungseigentumsrecht nicht vorbei. WEG-Recht ist schon bei der Planung, insbesondere bei der Gestaltung der Teilungserklärung und der Kaufverträge, zu bedenken. WEG-Recht ist weiter maßgeblich für die Herstellung der Bezugsfertigkeit der Anlage, für die Bestellung des ersten Verwalters, für die erste Versammlung und für fast alle Aspekte der Mängelgewährleistung. Den Teilnehmern werden die erforderlichen Kenntnisse des WEG-Rechts und der in diesem Zusammenhang einschlägigen “Nebengesetze” (Trinkwasserverordnung usw.) vermittelt, damit sie Fehler von vornherein vermeiden und mit auftretenden Problemen souverän umgehen können.
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Aufbau & Organisation
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Zielgruppe / Voraussetzungen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
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