Exportkontrollrecht

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Beschreibung

Exportkontrollrecht

Ist Ihre Warenausfuhr genehmigungspflichtig?

Exportkontrolle ist ein vielschichtiges und zugleich komplexes Themenfeld – so hat der Gesetzgeber aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen umfangreiche Beschränkungen im Außenhandel erlassen. Nicht nur Behörden (Zollverwaltung und BAFA) fordern von der Exportindustrie eine funktionierende Exportkontrolle – auch international agierende Industrieunternehmen verlangen von Kunden und Zulieferern diesbezüglich interne Prozesse und Regelungen als Element einer gelebten Compliance-Kultur. Bei Verstößen gegen die Exportkontrollbestimmungen drohen neben straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen auch die Aussetzung oder der Entzug von bewilligten Verfahrensvereinfachungen (z.B. zugelassener Ausführer oder AEO).

Dieses Seminar gibt Ihnen einen praxisorientierten Überblick über die Bestimmungen der Exportkontrolle (inkl. rechtlicher Neuerungen) und gibt Tipps zur Umsetzung innerbetrieblicher Compliance-Regelungen.

Kernthemen:
- Bedeutung und gesetzliche Struktur des Exportkontrollrechts (Grundbegriffe und Definitionen)
- Güterbezogene Beschränkungen (richtiger Umgang mit Dual-Use-Güterliste / Ausfuhrliste)
- ATLAS Codierungen, z.B. Y901 (kein Dual-Use-Gut)
- Verwendungsbezogene Beschränkungen ("Catch-all-Klausel")
- Thematisierung von Embargos (insbesondere Iran- / Russland-Embargo so-wie Sanktionslisten)
- Erleichterungen im Genehmigungsprozess mit dem BAFA (u.a. Auskunft zur Güterliste (AzG) /
Allgemeine Genehmigungen)
- Relevante Praxishilfen (Arbeiten mit dem Umschlüsselungsverzeichnis / EZT-online / Güterlisten)
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Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe: Verantwortliche und Sachbearbeiter für die Warenausfuhr.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

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