P010-PMX123 - Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Dauer
428 Einheiten
Durchführungsform
Blended Learning
Nächster Starttermin
10 September, 2024 Details anzeigen
Preis
3.295 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
428 Einheiten
Durchführungsform
Blended Learning
Nächster Starttermin
10 September, 2024 Details anzeigen
Preis
3.295 EUR MwSt. befreit
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Beschreibung

P010-PMX123 - Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

Ziel

Der Lehrgang bietet Interessenten, die bereits in verschiedenen Positionen des Personalwesens berufliche Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich durch systematische Erweiterung und Vertiefung der vorhandenen praktischen Kenntnisse zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Instrumentarium der Personalarbeit beherrschen.Der Erwerb dieses Wissens sowie der erfolgreiche Abschluss der entsprechenden IHK-Fortbildungsprüfung öffnen den Weg für den Aufstieg in eine Führungsposition. Sie können in Unternehmen als Personalreferent bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialist sind Sie dort Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung.Der Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit in kurzer Zeit eine Qualifikation zu erreichen. Im Unterricht werden durch erfahrene Dozenten Schwerpunkte gesetzt, die von den Teilnehmern anhand vorbereiteter Unterlagen selbstständig vertieft und erweitert werden.

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

10 September, 2024

  • Blended Learning
  • Krefeld

Inhalte / Module

Personalarbeit organisieren und durchführenPersonalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführenPersonalplanung,
•-marketing und
•-controlling gestalten und umsetzenPersonal
•- und Organisationsentwicklung steuernSituationsbezogenes FachgesprächInklusive Klausurentraining, Repetitorium und Online Lernplattform!

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Interessenten, die die gleichlautende IHK-Prüfung absolvieren möchten

Zulassungsvoraussetzungen

Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danacheine mindestens dreijährige Berufspraxis oder4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischenKenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrundeiner anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genanntenFunktionen haben.(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oderauf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die dieZulassung zur Prüfung rechtfertigen.Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: https://www.ihk-fortbildungsprüfungen.deAus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter https://www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html

Teilnahmevoraussetzungen

AP2

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren

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47798 Krefeld

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