T031-PNX123 - Geprüfte/r Industriemeister/-in (IHK) - Fachrichtung Papier-und Kunststoffverarbeitung

Dauer
1023 Einheiten
Webseite des Anbieters
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Beschreibung

T031-PNX123 - Geprüfte/r Industriemeister/-in (IHK) - Fachrichtung Papier-und Kunststoffverarbeitung

Ziel

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Inhalte / Module

A. FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDE BASISQUALIFIKATIONEN
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer GesetzmäßigkeitenB. HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN
• Handlungsbereich Technik
•-Verfahrens
•-und Fertigungstechnik
•-Prozesssteuerung
• Handlungsbereich Führung und Organisation
•-Personalführung
•-Personalentwicklung
•-Projektmanagement
•-Betriebsorganisation und Kostenwesen
•-Arbeits
•-, Umwelt
•- und Gesundheitsschutz
•-Qualitätsmanagement
• Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete
•-Biegesteife Packstoffe und PackmittelInklusive Klausurentraining, Repetitorium und Online Lernplattform!

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Interessenten, die die gleichlautende IHK-Prüfung absolvieren möchten

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der papier- und kunststoffverarbeitenden Industrie zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis verfügt.(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifisches Qualifikationen" wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines GeprüftenIndustriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung nach § 1Abs. 3 haben.Stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag, um zu erfahren ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen: https://www.ihk-fortbildungsprüfungen.deAus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns über diese informieren. Die Übersicht finden Sie im gedruckten IHK Weiterbildungsprogramm sowie unter https://www.weiterbildung-ihk.de/weiterbildung/kursformen/weiterbildungsanbieter.html

Teilnahmevoraussetzungen

AP2

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Teilweise bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren

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