Beschreibung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Der Betriebsbeauftragte für Abfall oder auch "Abfallbeauftragter" genannt, muss schriftlich beauftragt und entsprechend geschult sein, denn er soll den Arbeitgeber beraten und betriebliche Kontrollfunktionen übernehmen. Der Abfallbeauftragte erstattet dem Arbeitgeber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Abfallbeauftragter benötigen.- Staatlich anerkannt -
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Inhalte / Module
Zielgruppe / Voraussetzungen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Grundlehrgang z. Erwerb der Fachkunde gem. § 9 EfbV, § 54 KrWG und § 5 AbfAEV
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Der Betriebsbeauftragte für Abfall oder auch "Abfallbeauftragter" genannt, muss schriftlich beauftragt und entsprechend geschult sein, denn er soll den Arbeitgeber beraten und betriebliche Kontrollfunktionen übernehmen. Der Abfallbeauftragte erstattet dem Arbeitgeber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Abfallbeauftragter benötigen.- Staatlich anerkannt -Infos anfordern

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Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist einer der größten Weiterbildungsträger der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreise Ravensburg und Sigmaringen). Jährlich nutzen in der Region über 6.500 Teilnehmer das Weiterbildungsangebot. Die Weiterbildungsformen erstrecken sich vom Webinar über Workshops, Seminare, Kurz- und Zertifikatslehrgänge bis hin...
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