Zertifikatslehrgang Compliance

Dauer
10 Tage
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Beschreibung

Zertifikatslehrgang Compliance

Compliance

Zertifikatslehrgang

Der Kurs vermittelt die Grundlagen und Grundstrukturen der wichtigsten Compliance-Themen und bietet einen Überblick über die Themen, die Sie in der Praxis kennen müssen.

Unsere Dozierenden sind in führenden Kanzleien und anderen verantwortlichen Positionen mit Compliance-Bezug tätig. Sie erläutern die Lehrgangsinhalte aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung praxisbezogen und auf höchstem Niveau. Nach einer Einführung in die Grundlagen und Systematik widmen sich die Vorlesungen ausgewählten Bereichen der Compliance, wie z. B. „Corporate Compliance“ und „Datenschutz“.

In der dann folgenden Vorlesung zur Strafverfolgung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer neben einem Überblick zu den Rechtsgrundlagen und der aktuellen Rechtsprechung insbesondere auch wertvolle Praxistipps zum Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden und zum generellen Verhalten bei strafrechtlichen Untersuchungen.

Aus der arbeitsrechtlichen Perspektive werden die für die Compliance relevanten Gesetze (AÜG/MiLoG) sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Amnestieprogramme dargestellt. Abgerundet wird das hochaktuelle Programm schließlich mit Ausführungen zum Kartellrecht.

Der Lehrgang schließt nach erfolgter Überarbeitung und Erweiterung nun nach erfolgreicher Teilnahme mit dem Titel "Zertifizierter Compliance-Officer (Univ. Münster)" ab. Er behandelt originäre sowie aktuelle Compliance-Themen und richtet sich an (künftige) Compliance-Beauftragte und -Verantwortliche.

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Inhalte / Module

Der Zertifikatslehrgang Compliance behandelt die Grundlagen und Strukturen, originäre Compliance-Themen sowie aktuelle Fragestellungen. Der Stoff wird anhand von praxisorientierten Unterrichtseinheiten aufgearbeitet, sodass ein Transfer der theoretischen Lehrinhalte auf die Berufspraxis gelingt. Die Inhalte im Einzelnen:

  • Einführung und Grundlagen (CMS, Personen, Instrumente, ESG)
  • Corporate Compliance, inkl. DCGK (Nachhaltigkeit)
  • HR Compliance
  • Datenschutz und Compliance
  • Informationssicherheit und Informationssicherheitsmanagement (inkl. IT-Sicherheit/Cyberabwehr)
  • Compliance- und Krisenkommunikation 
  • Kartellrecht und Compliance
  • Umweltrecht und Compliance (inkl. ESG E-Agenda)
  • Third Party Management: Geldwäscheprävention, KYC, Sanktionen
  • ESG/Lieferkettengesetz
  • Whistleblowing und Internal Investigations 
  • Compliance und Strafverfolgung 

Zielgruppe / Voraussetzungen

Der Zertifikatslehrgang richtet sich in erster Linie an alle Berufsträger:innen in Compliance-Organisationen sowie künftige Compliance-Mitarbeiter:innen, ob mit juristischem oder anderem Ausbildungshintergrund.

Ebenso relevant ist der Lehrgangsinhalt für Syndikusanwältinnen und -rechtsanwälte, Beschäftigte von Rechtsabteilungen sowie externe Compliance-Berater:innen und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte. Auch Teilnehmende, die bereits über spezifische Erfahrungen mit bestimmten Compliance-Themen verfügen (etwa als „Compliance-Champion“ in der HR-Abteilung eines Unternehmens oder Verbandes) können hier ihr Wissen in einzelnen Bereichen vertiefen.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Der Zertifikatslehrgang schließt bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen mit einem Zertifikat ab. Die Inhalte des Lehrgangs werden anhand einer Präsentationsprüfung und einer schriftlichen Hausarbeit abgefragt. Die Präsentationsprüfung findet im Anschluss an die letzte Blockveranstaltung statt und wird als Gruppenarbeit erbracht. Den Abschluss des Lehrgangs bildet die Einsendeaufgabe, bei welcher Sie eine rechtliche Problemstellung selbstständig bearbeiten. Das Thema der Hausarbeit wird Ihnen vom Prüfungsausschuss gestellt. Für die Anfertigung der Einsendeaufgabe steht ein Bearbeitungszeitraum von einem Monat zur Verfügung. Mit der Bearbeitung der Aufgabe kann an zwei unterschiedliche Terminen begonnen werden.

Mit Erhalt des Zertifikats wird Ihnen der Titel "Zertifizierter Compliance-Officer (Univ. Münster)" verliehen. Das Recht zur Führung dieses Titels erlischt nach Ablauf von 3 Jahren. Der Titel kann nach Ablauf der 3 Jahre jedoch rezertifiziert werden, wenn eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit seit der erstmaligen Verleihung des Titels bzw. seit der letzten Rezertifizierung sowie eine einschlägige Fortbildung im Umfang von mindestens 6 Zeitstunden nachgewiesen werden kann. Auf diese Weise werden Qualität und Aktualität des Titels auch nach Absolvierung des Kurses weiterhin gewährleistet. 

Der Zertifikatslehrgang kann auch ohne Prüfungen belegt werden. In diesem Fall stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus. 

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