Beschreibung
Erste Hilfe
Unternehmen müssen nach § 26 DGUV Vorschrift 1 und § 10 ArbSchG ausreichend Ersthelfer in ihrem Unternehmen bereithalten. Die Berufsgenossenschaften fordern diesbezüglich, dass als Ersthelfer nur Personen eingesetzt werden dürfen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind und dass die Ersthelfer in Abständen von 2 Jahren regelmäßig fortgebildet werden.
Mit dem Lehrgang Ausbildung in Erster Hilfe bietet PISO-NRW Interessierten die Möglichkeit, sich durch von der Berufsgenossenschaft dazu berechtigten Dozenten entsprechend aus- und fortbilden zu lassen.
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PISO-NRW GmbH
Die PISO-NRW ist durch die International Certification Group (ICG) zertifiziert und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Unsere Kompetenzen liegen in der Vermittlung von Wissen im Themenfeld der Arbeitssicherheit sowie in der Durchführung von Seminaren im Bereich der...
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