Online-Seminar: Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden

REFA AG, Online-Kurs / Fernlehrgang
Durchführungsform
Live-Webinar
Nächster Starttermin
11 November, 2024 Details anzeigen
Preis
1.142,40 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
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1.142,40 EUR inkl. MwSt.
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Ab 1.142,40 EUR inkl. MwSt. / Person

Beschreibung

Online-Seminar: Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden

Ziel

Zahlreiche Bundesländer haben ergänzend zum E-Government-Gesetz eigene Landes-E-Government-Gesetze erlassen. Diese übertragen Bundesvorschriften auf landes- und kommunalrechtliche Vorschriften und definieren zudem weitere E-Government-Pflichten für Landes- und Kommunalverwaltungen.Wichtige Elemente des E-Governments in Deutschland sind: Das Onlinezugangsgesetz, das Digitalisierungsprogramm des IT Planungsrates, die Registermodernisierung, das interoperable Servicekonto und das Once-Only Prinzip. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal verknüpft werden, um zum Portalverbund Deutschland zusammengeschlossen zu werden.
Der IT-Planungsrat möchte mit dem Digitalisierungsprogramm eine Vorlage für die Online-Services aller Behörden aus Bund, Ländern und Gemeinden schaffen. In Rede dafür stehen momentan ca. 577 Dienstleistungsbündel. Der Portalverbund hat zum Ziel, Online-Services aller deutschen Behörden für jeden Bürger und jedes Unternehmen einfach erreichbar zu machen. Hierfür sollen landeseinheitliche, interoperable Servicekonten (Bürgerkonto/Unternehmenskonto) genutzt werden können. Dadurch ergeben sich für alle Bereiche der Verwaltungen neue Gestaltungspotenziale für kommunale Leistungen.
Einen wichtigen Anstoß zur Realisierung des Once-Only Prinzips und zur Einführung von Personenkennzeichen hat der Normenkontrollrat mit dem Gutachten „Registermodernisierung“ gegeben.In unserem Online-Seminar erhalten Sie in einem interaktiven Live-Vortrag das Basiswissen zu diesen Punkten des E-Government-Gesetzes. Zudem können Sie per Chat-Funktion Fragen an den Trainer stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen, die Aufgaben in der Organisation, im Prozessmanagement und in der IT wahrnehmen und Organisationsprojekte bearbeiten, Projektleiter/Organisationsberater, die bereits Projekte im Prozessmanagement bearbeiten oder zukünftig eine solche Aufgabe übernehmen werden sowie Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen, die als Mitglied eines Prozessmanagement-Teams tätig sind oder zukünftig werden.

Inhalt des Online-Seminars

Inhalte und Anforderungen der neuen Gesetze, der Konsequenzen sowie konkrete GestaltungswegeVorschriften des Bundes- und des Landes EGovG NRW, des neuen Bundesmeldegesetzes, des Personalausweisgesetzes, des De-Mail GesetzesPraktische Beispiele für E-Government-Services aus E-Government-Angeboten von BehördenGestaltungsmöglichkeiten für E-Government in den BürgerämternMobiles Government – die Verwaltung kommt zum BürgerOrganisationsarbeit für E-GovernmentNutzung von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln sowie von De.Mail für die Umsetzung von E-Government-ProzessenRationalisierungspotentiale von E-Government für die Haushaltskonsolidierung

Zertifikat

Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Teilnahme am Online-Seminar „Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?“.

Trainer

Das Seminar wird von praxiserfahrenen Trainern/-innen aus dem Verwaltungsbereich durchgeführt.

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

11 November, 2024

  • Live-Webinar
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

Zielgruppe / Voraussetzungen

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