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Beschreibung
Grenzen der Freistellung von Betriebsräten
Anforderungen, Entgeltfindung und Streitfälle in der Praxis
Inhalte / Module
I. Der Unterschied zwischen der völligen und der situativen Freistellung
II. Die völlige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 BetrVG
- Zahl der freizustellenden Mitglieder
- Erhöhung der Anzahl der Freigestellten möglich?
- Vollfreistellungen und Teilfreistellungen
- Ersatzfreistellungen
- Zeitliche Lage der Teilfreistellung
- Abmeldepflichten?
- Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- Beteiligung des Arbeitgebers, Einigungsstelle
Beruflicher Tätigkeitsschutz gemäß § 37 Abs. 5 BetrVG
VI. Anspruch auf berufliche Weiterbildung gemäß § 38 Abs. 4 BetrVG
VII. Streitigkeiten
III. Die situative Freistellung gemäß § 37 Abs. 2BetrVG
- Aufgabenbezug der Tätigkeit
- Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
- Ab- und Zurückmeldepflicht
- Berücksichtigung betrieblicher Belange
- Auskunftsanspruch des Arbeitgebers in Bezug auf die verrichteten Betriebsratstätigkeiten?
- Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit?
- Der Freistellungsanspruch in flexiblen Arbeitszeitmodellen
- Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverstößen (Entgeltkürzung, Abmahnung, Kündigung)
IV. Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Grundlagen
- Betriebsratsamt als unentgeltliches Ehrenamt, § 37 Abs. 1 BetrVG
- Bezahlung nach dem Entgeltausfallprinzip
- Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, § 78 BetrVG
- Entgeltschutz gemäß § 37 Abs. 4 BetrVG
- Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Bezahlung
- Zivilrechtliche Folgen
- Strafrechtliche Folgen
Zielgruppe / Voraussetzungen
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Kostenzusatz
Die Kosten betragen 149,00 EUR pro Teilnehmer zzgl. 19% MwSt.
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Schreiner Praxis-Seminare ist spezialisiert auf arbeits-, kündigungs- und betriebsverfassungsrechtliche Intensiv-Seminare und spricht damit die Zielgruppe der Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter, HR-Mitarbeiter sowie Führungskräfte an. In kompakter Form werden arbeitsrechtliche Themen aufgearbeitet. Ein hoher Praxisbezug sowie die Klärung individueller Fragestellungen zählen zu...
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