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Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen sind vielseitig gebildet und verfügen über Wissen in verschiedenen Themenbereichen: Entsprechend sind Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen mit den unterschiedlichen Ebenen des deutschen Steuersystems und der aktuellen Gesetzeslage bestens vertraut, so dass ihnen in puncto Steuererklärung so schnell niemand etwas vormacht.

Außerdem sprechen für eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:inin äußerst gute Berufsaussichen, ein höheres Einkommen und die Tätigkeit in einer krisensicheren Branche. Weil es sich beim Steuerrecht um eines derjenigen deutschen Rechtsgebiete handelt, die sich kontinuierlich ändern, ist es enorm wichtig, stets über die Aktualisierungen des Steuerrechts informiert zu sein. Nur dann ist es möglich, seine Klienten als Steuerfachwirt:in kompetent zu beraten. Eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in impliziert deshalb nicht nur die umfangreiche Vermittlung von Fachwissen, sondern auch die Befähigung des/der angehenden Steuerfachwirts/Steuerfachwirtin, sich zukünftig selbstständig über Veränderungen im Steuerwesen zu informieren und so fortwährend dazuzulernen.

Arbeitsorte und Branchen des Steuerfachwirts

Neben Unternehmen benötigen auch Angestellte und Privatpersonen die Hilfe eines Steuerexperten, denn gemeinsam ist allen: Sie müssen Steuern zahlen. Entsprechend sind neben der aktuellen Gesetzgebung auch die Verwaltungspraxis und die Rechtssprechung Bereiche, in denen ein:e Steuerfachwirt:in fundiertes Wissen aufweisen muss. Wer eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in erfolgreich absolviert hat, arbeitet beispielsweise in Steuerberatungsunternehmen, landwirtschaftlichen Buchstellen, Buchprüfergesellschaften, Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie in branchenverwandten Unternehmen wie großen Industriefirmen, Banken oder Anwaltskanzleien.

Voraussetzungen zur Weiterbildungsprüfung zum/-r Steuerfachwirt/-in

Wer eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in absolvieren möchte, sollte in der Regel über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie eine dreijährige Berufserfahrung verfügen. Daneben werden ebenfalls folgende Voraussetzungen für eine Zulassung anerkannt:

  • eine erfolgreich absolvierte Ausbildung beispielsweise als Bankkaufmann und -kauffrau, Rechtsanwaltsfachangestellte:r oder als Industriekaufmann und -kauffrau, als Groß- und Außenhandelskaufmann und -kauffrau sowie eine fünfjährige Berufserfahrung
  • eine achtjährige Berufserfahrung

Zudem kann durch die Vorlage von Zeugnissen o. Ä. nachgewiesen werden, dass die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse vorhanden sind und eine Zulassung zur Weiterbildung erfolgen kann. Unter Umständen ist es nötig, dass der/die Kandidat:in seinen Wohn- oder Beschäftigungsort im Zuständigkeitsgebiet der jeweiligen Steuerberaterkammer hat oder die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten an dieser Steuerberaterkammer absolviert wurde.

Die Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in im Überblick

Um eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in - entweder in Teilzeit oder in Seminaren am Wochenende - absolvieren zu können, sollte eine Zeitdauer von ein bis zwei Jahren bis zur Prüfung einkalkuliert werden. Zudem gibt es zahlreiche Anbieter von Fernlehrgängen, die eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in in einem Zeitraum von circa 18 Monaten offerieren. In der Regel werden die Lerninhalte auf einen größeren Zeitraum aufgeteilt, damit der/die angehende Steuerfachwirt:in die Kombination bestehend aus Fortbildung und gleichzeitiger Berufstätigkeit meistern kann.

Bei einer Weiterbildung nimmt das Vertiefen und Festigen der einzelnen Unterrichtsinhalte oftmals von Kandidat:in zu Kandidat:in einen individuellen Zeitraum ein. Dieser ist abhängig von der persönlichen Vorbildung und kann aufgrund der bisherigen Berufstätigkeit enorm variieren. Eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Steuerkammer abgeschlossen. Da der erlangte Titel im Steuerwesen respektiert wird, markiert er den nächst höheren Karriereschritt nach einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten.

Die Karrierechancen nach einer Weiterbildung

Wer die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt:in erfolgreich absolviert hat und zudem über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann im Anschluss an die Weiterbildung einen Bachelorabschluss in Finanzwirtschaft oder Betriebswirtschaftslehre erwerben. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Studium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung angetreten werden.

Zudem können Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen sich beispielsweise als Lohn- oder als Finanzbuchhalter:innen selbstständig machen oder ihre Karriere noch weiter vorantreiben und auf eine Steuerberaterprüfung hinarbeiten. Diese kann jedoch erst dann abgelegt werden, wenn eine siebenjährige Berufserfahrung vorhanden ist. Sie sehen in einer Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in Ihre persönliche Perspektive und sind auf der Suche nach einer Weiterbildungsmöglichkeit in Ihrer Nähe? Dann werden Sie hier fündig! Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

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