Beschreibung
Strahlenschutz-Spezialkurs nach Strahlenschutzverordnung
Dieser Kurs beinhaltet: Physikalische und chemische Eigenschaften radioaktiver Stoffe, Strahlungsmesstechnik und Aktivitätsbestimmung; Auswahlkriterien für radioaktive Stoffe; Ermittlung der Körperdosis; Erzeugung, Handhabung und Qualitätskontrolle von radioaktiven Arzneimitteln; Qualitätssicherung von radioaktiven Arzneimitteln; Antragsstellungen beim BfArM; Qualitätssicherung und Standardisierung nuklearmedizinischer Untersuchungen; Qualitätssicherung und Standardisierung der nuklearmedizinischen Geräte, Vorschriften bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in der Forschung am Menschen;
Hinzukommend: Therapie mit radioaktiven Stoffen und Qualitätssicherung; Überwachung von Kontamination und Inkorporation; Maßnahmen zur Dekontamination und Dekorporation radioaktiver Stoffe; Strahlenexposition und Strahlenschutz der Beschäftigten und der Patienten; Unterweisung der Beschäftigten, Aufzeichnungen und Buchführung; Störfälle, Unfälle, Sofortmaßnahmen, Meldepflichten; behördliche Verfahren und Überprüfungen; baulicher und apparativer Strahlenschutz, Aufbewahrung, Beseitigung und Transport radioaktiver Stoffe; praktische Übungen.
Zielsetzung
Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen im medizinischen Bereich, entsprechend der "Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin".
Aufbau & Organisation
Der Kurs findet in Bonn als Präsenzveranstaltung statt.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Voraussetzung für den Besuch der Spezialkurses ist die Teilnahme an einem Grundkurs im Strahlenschutz gemäß Anlage A 3 Nr. 1.1
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Verfahren) wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Erteilung des Fachkundenachweises der nach Landesrecht zuständigen Stelle, z.B. Ärztekammer, vorgelegt werden kann.
Akkreditierung
Der Kurs entspricht den Regelungen der Neufassung der Strahlenschutzverordnung entsprechend der Änderung vom 11. Juli 2014: Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hier: Strahlenschutz in der Medizin Bezug: - Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 26. Mai 2011 (GMBl 2011, 867); Änderungen vom 7. Juli 2014 ‒ RdSchr. des BMUB vom 11.7.2014 – RS II 4 – 11432/1 –.
Sie erhalten 23 Fortbildungspunkte.
Kostenzusatz
Kursgebühren: 550,- €
Kursgebühren beinhalten MWSt. und zu Kursbeginn vor Ort ein Skript auf USB-Stick zu den Vorträgen zu Kursbeginn vor Ort.
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Kontaktinformation Strahlenschutzkurse Bonn
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"Nicht richtig handelt, wer, was er gelernt hat, wieder verlernt" - Genau das bedeutet das oben geschriebene lateinische Zitat. Dieses Zitat haben sich die Experten und Referenten der Strahlenschutzkurse in Bonn zu Herzen genommen und bieten Ihnen qualitativ sehr gute...
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