Beschreibung
Ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement ist für Unternehmen unumgänglich, um gesetzeskonform zu handeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und das Risiko von Haftungsansprüchen und möglichen Reputationsverlusten zu minimieren. Es spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen eines verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements und fördert die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR).
Seit dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und ab 01.01.2024 alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.
Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant. Alle Organisationen, die unternehmerisch tätig sind, fallen unter den Anwendungsbereich. Direkt betroffene Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Unternehmen umsetzen und an ihre direkten Lieferanten weitergeben sowie für die Umsetzung sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Lieferanten haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf!
Für kleinere Unternehmen lauten jetzt die entscheidenden Fragen „Wie viele Mitarbeitende hat mein Kunde?"
Wichtige Eckpunkte des Gesetzes finden Sie auch in unseren FAQs zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und in unserem Whitepaper.
Nach dem Seminar
- kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz
- wissen Sie, wie Sie diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen sinnvoll umsetzen
- können Sie einen Projektplan für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erstellen und die Arbeitspakete definieren
- wissen Sie, welche Kompetenzen Sie im Projektteam benötigen
- sichern Sie Ihre gute Lieferantenbewertung durch die Umsetzung des Lieferkettengesetzes
- kennen Sie die notwendigen Präventionsmaßnahmen und wissen, wie diese umgesetzt werden
- können Sie ein Beschwerdemanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes einführen.
Sie haben damit den optimalen „Fahrplan" für Ihre Umsetzung und sind in der Lage, dieses Projekt effizient und erfolgreich umzusetzen.
Methoden:
Vortrag, Präsentation, Fallstudien zur Umsetzung des LkSG, Beispiele der Teilnehmer
Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeitende der Rechts- und Compliance Abteilung, des Einkaufs, des Vertriebs, der Personalabteilung und des Projektmanagements sowie Menschenrechtsbeauftragte.
Mittwoch, 3. Juli 2024
9.00 bis 16.30 Uhr, inkl. Pausen
Überblick über die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz
Menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten
Umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Das Risikomanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes
Die Präventionsmaßnahmen des Lieferkettengesetzes
Die Abhilfemaßnahmen des Lieferkettengesetzes
Übertragung der Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten
Der/die Menschenrechtsbeauftragte
Die Grundsatzerklärung
Befugnisse der Behörden
Einrichtung und Prozesse des Beschwerdemanagements
Kommunikation des Beschwerdemanagements
Die Berichtspflichten
Jährlicher Bericht zum Risikomanagement
Jährlicher Bericht zu den Sorgfaltspflichten
Der Fahrplan für die Umsetzung
Die ideale Vorgehensweise
Kommende Starttermine
Videopräsentation
Infos anfordern
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