Der Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Der Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Ziel
Mit der Eheschließung beginnt die Versorgungsausgleichsuhr zu ticken. Ob sie stehen bleibt und es zum Versorgungsausgleich kommt, liegt ab der Eheschließung in den Händen der Ehegatten. Welche Konsequenzen hat die Einleitung eines Scheidungsverfahrens bzw. ein bereits durchgeführter Versorgungsausgleich auf die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes? Diese und viele weiteren Fragen beantwortet unser Experte in unserem Seminar. Zunächst werden anhand von gesetzlichen Grundlagen allgemeine Begriffe des Versorgungsausgleichsrechts, wie z. Bsp. Ehezeit, interne und externe Teilung, Geringfügigkeit und ähnliches erläutert. Ein folgender Schwerpunkt ist die Auskunftserteilung gegenüber dem Familiengericht, insbesondere die Ermittlung der Anrechte. Danach werden das bis 31.08.2009 geltende Recht des analogen Quasi-Splittings (externe Teilung) und hiernach die ab 01.09.2009 geltende Realteilung (interne Teilung) ausführlich anhand von Beispielen dargestellt. Im letzten großen Schwerpunkt der Veranstaltung werden die Auswirkungen in der Realteilung sowohl auf den ausgleichspflichtigen, wie den ausgleichsberechtigten Ehegatten ausführlich beleuchtet. Weitere Punkte, die im Rahmen des Seminars angesprochen werden, sind beispielsweise interne Verrechnung von Anrechten, Geltendmachung von Teilungskosten, Abwendung, Zusatzversorgung als Zielversorgung, Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und vieles mehr. Unser Experte nimmt Sie mit auf eine Reise durch die komplexe Materie des Versorgungsausgleichs in der Zusatzversorgung.Zielgruppe/Voraussetzungen
Inhalte / Module
- Definition des Versorgungsausgleichs
- Entwicklung des Versorgungsausgleichs in der Zusatzversorgung
- Begriffe des Versorgungsausgleichs
- Ehezeit
- interne Teilung
- externe Teilung
- Auskunftserteilung
- Auskunftsansprüche
- Bewertung des Ehezeitanteils (unmittelbar und zeitratierlich)
- Analoges Quasi-Splitting (bis 31.08.2009)
- Rechtliche Grundlage
- Kürzung im analogen Quasi-Splitting (Rückrechnungsmethode versus Hochrechnungsmethode)
- Realteilung (ab 01.09.2009)
- Interne Teilung
- Korrespondierender Kapitalwert
- Teilungskosten
- Berechnung des Ausgleichswerts
- Berechnung der Kürzung
- Ausschlussgründe
- Umsetzung der rechtskräftigen Entscheidung beim Ausgleichsberechtigten
- Härtefallregelungen
- Im Altrecht (bis 31.08.2009)
- Im Neurecht (ab 01.09.2009)
- Abänderungsverfahren
- Im Altrecht (bis 31.08.2009)
- Im Neurecht (ab 01.09.2009)
- Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
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