Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz für die Industrie Steuerbefreiungen nutzen, Steuerentlastungen sicher beantragen: a

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Online-Kurs / Fernlehrgang (+8 Standorte)
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Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
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Deutsch
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Beschreibung

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie Ausnahmetatbestände

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b, 10 StromStG bzw. §§ 51, 54, 55 EnergieStG)
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Amtliche Vordrucke und Antragsfrist
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Elektronisches Meldeportal zur Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Hauptzollämter prüfen das Marktstammdatenregister
- Stromsteuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren

Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und dem EU-Beihilferecht
- Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des StromStG zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs: Neugestaltung der Steuerentlastungen nach § 10 StromStG, § 55 EnergieStG für das Antragsjahr 2023
- Aktuelle Gesetzesinitiativen, u. a. Zukunft der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 2024
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
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Voraussetzung

Keine Vorkenntnisse erforderlich

Nutzen

In Zeiten unsicherer Energiepreise rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdPG) können hierzu Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer beantragen. Eigenerzeuger von Strom können in vielen Konstellationen häufig von der kompletten Stromsteuer befreit werden. Dabei sind jedoch vielfältige formale Anforderungen zu beachten. Besonders die amtlichen Vordrucke der Zollverwaltung führen regelmäßig zu Fragen.

Für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt die Schnelllebigkeit der steuerrechtlichen Vorschriften neben der Vielzahl an Sachverhalten im eigenen Unternehmen eine Herausforderung dar. Die amtlichen Vordrucke führen zu zahlreichen Fallstricken auf dem Weg zur erfolgreichen Antragstellung und Steuerbegünstigung. Durch das Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt, die Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe und für Stromerzeugungsanlagen sowie die Erlaubnisse für mögliche Steuerbefreiungen selbstständig abzuwickeln.

Die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastungen nach §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG wurde kürzlich um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs ergeben sich jedoch neue Nachweispflichten für energieintensive Unternehmen. Daneben ist der Fortbestand und die mögliche Ausgestaltung der Begünstigungen ab dem Antragsjahr 2024 weiterhin fraglich.

Bisher erfolgte die Antragstellung für die Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer auf papierbasierten amtlichen Formularen. Im Zuge der Digitalisierung sollen die Anträge vollständig elektronisch über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) der Zollverwaltung eingereicht werden. Auch Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern stehen aktuell im Blickpunkt der Hauptzollämter. Die Behörden gleichen derzeit die ihnen gemeldeten Anlagedaten systematisch mit dem Marktstammdatenregister ab. Wer nicht alle erforderlichen Registrierungen, Anzeigen und Anträge vorgenommen hat, riskiert Steuernachzahlungen, Bußgelder und ggf. sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die grundlegenden gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2019 sorgen dabei noch immer für rechtliche Diskussionen im Erlaubnisverfahren.

Der massive Ausbau der Elektromobilität in den letzten Jahren führt zu vielfältigem Handlungsbedarf bei der Energiesteuer bzw. Stromsteuer. In der Praxis werden verschiedene Dienstleister, wie Ladesäulenbetreiber und Roaming-Dienstleister, in die Stromlieferkette zwischen Energieversorgungsunternehmen und Stromnutzerinnen bzw. Stromnutzer eingebunden. Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen einen möglichen Versorgerstatus prüfen und die für Elektromobile eingesetzten Strommengen bei den Steuerentlastungsanträgen nach § 9b StromStG und § 10 StromStG herausrechnen.

Neben den Grundlagen des Energie- und Stromsteuerrechts für Industrieunternehmen erhalten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer auch einen umfassenden Überblick über die aktuell im Raum stehenden Änderungen zur Energiesteuer und zur Stromsteuer. Neben der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs, des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte führen auch Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion regelmäßig zu Diskussionen.

Im Fokus stehen hier aktuell u. a. die Themen Antragsfrist für Steuerentlastungen, Zinsansprüche bei der Verbrauchsteuer, Steuerbegünstigungen für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Verwenderstatus. Daneben weist auch der nationale CO2-Emissionalshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu berücksichtigende Schnittstellen zum Energiesteuergesetz auf.

Die Veranstaltung wird mit einem Überblick über den Ablauf einer Außenprüfung zur Energiesteuer und zur Stromsteuer abgerundet.

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