Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 518
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KGBefähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 518
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Beschreibung
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzung
Nutzen
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
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