Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 518

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Übersicht
Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
Deutsch
Kurse

Starttermine
Bremen
606,90 EUR
04.04.2023

Köln
606,90 EUR
05.05.2023

Essen
606,90 EUR
09.05.2023

Göttingen
606,90 EUR
11.05.2023

Beschreibung

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale für Steigleitern.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

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Kontaktinformation TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

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Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg

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www.tuev-nord.de

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