Zur Prüfung befähigte Person von Stetigförderern Prüfung nach BetrSichV und DGUV Regel 100-500

Dauer
2 Tage
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
14 Oktober, 2024 Details anzeigen
Preis
1.005,55 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
2 Tage
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Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
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Preis
1.005,55 EUR inkl. MwSt.
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Sprache
Deutsch
Ab 1.005,55 EUR inkl. MwSt. / Person

Beschreibung

Betriebserfahrene Personen mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o.g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier TRBS 1201 und 1203
    • DGUV Regel 100-500 Kap 2.9 (zurückgezogen, aber hilfreich)
  • Zur Prüfung befähigte Person
    • Voraussetzungen und Anforderungen
    • Aufgaben, Rechte und Pflichten
    • Verantwortung und Haftung
  • Unfall, Unfallursachen, Unfallauswertung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Bestimmungsgemäßes Betreiben
  • Beschäftigungsbeschränkungen
  • Wartung und Überprüfung von Stetigförderern
  • Organisation und Durchführung der Prüfungen
  • Prüfungsintervalle
  • Praktische Beispiele
  • Hilfestellungen für die Praxis
  • Erforderliche Dokumentation, Prüfbuch

Sonstige Infos

ZIELGRUPPE:

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhalter, Führungspersonal Technik, Zur Prüfung befähigte Personen, Instandhaltungsleiter

ABSCHLUSS:

TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse

HINWEIS:

Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1.

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

14 Oktober, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Bad Hersfeld
  • Deutsch

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