Die Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Beschreibung:Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
Am 2. Mai 2013 ist die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind circa 13000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit cirka 55000 Industrienanlagen. Besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie werden berücksichtigt. Dabei ist die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße mit der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen abgestimmt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.
Kommende Starttermine
Ziele
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer für die durch die IE-Richtlinie hervorgerufenen Veränderungen in der deutschen Umweltgesetzgebung zu sensibilisieren und einen Überblick über die Auswirkungen der IED-Richtlinie zu geben.
Staatliche Anerkennung: Das Seminar ist mit Bescheid des RP Darmstadt (Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden) vom 17.03.2014 als Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV staatlich anerkannt.
Inhalte des Seminars
Folgende Fragen werden diskutiert:
- Auf welche Bereiche der Umweltgesetzgebung hat die IED-Richtlinie Einfluss?
- Wie verfährt die Behörde?
- Was ändert sich bei der Genehmigung von Anlagen?
- Was ändert sich bei der Überwachung von Anlagen?
- Welche Fristen gelten zur Umsetzung der IED-Richtlinie?
- Was ist ein „Ausgangszustandsbericht“?
- Wie sind die Auskunftspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage geregelt?
- Wie ändern sich die Überprüfungs- und Überwachungspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage?
- Wie erfolgt die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen?
- Wo finde ich die notwendigen und relevanten Informationen (BVT-Merkblätter (BREF) und BVT-Schlussfolgerungen)?
- Erste Erfahrungen aus der Praxis
Zertifizierung
Informationsanfrage – kostenlos & unverbindlich
Umweltinstitut Offenbach GmbH
Über die UMWELTINSTITUT OFFENBACH GmbH
Die UMWELTINSTITUT OFFENBACH GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen mit den Schwerpunkten Fort- und Weiterbildung sowie Beratungsleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Betrieblicher Umweltschutz. Das Angebot der UMWELTINSTITUT OFFENBACH GmbH orientiert sich an gesetzlichen Forderungen und Kundenwünschen. In die Fachkunde-Lehrgänge fließt die Praxiserfahrung aus der Beratungstätigkeit ein.
Die UMWELTINSTITUT OFFENBACH GmbH bietet mehrmals im Jahr über 110 Veranstaltungstitel zu allen aktuellen Themen und Branchen im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz an, in denen ca. 4.500 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet jährlich geschult werden. Das Programm wird regelmäßig und zeitnah mit neuen aktuellen Veranstaltungen z.B. zu rechtlichen Änderungen, politischen Entwicklungen und gemäß dem Stand der Technik erweitert.
Je nach Vorkenntnissen und Funktion im Unternehmen können aus dem umfassenden Lehrgangsangebot der UMWELTINSTITUT OFFENBACH GmbH geeignete Seminare individuell ausgewählt und kombiniert werden. Die Zufriedenheit der Teilnehmer steht an erster Stelle.
Die UMWELTINSTITUT OFFENBACH GmbH ist eine geprüfte Weiterbildungseinrichtung, die eine Vielzahl von Grund- und Aktualisierungslehrgängen zum Erwerb diverser Fachkunden mit staatlicher Genehmigung anbietet: z. B. in den Bereichen Entsorgungsfachbetriebe, Strahlenschutz, Immissionsschutz, Gentechnik, Asbest, Gefahrgut und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Die Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Fachtagungen und Workshops finden in eigenen Seminarräumen im Zentrum von Offenbach am Main statt. Auch in München, Hamburg, Frankfurt a. M., Potsdam, Stuttgart und Köln werden bei unseren Kooperationspartnern und in ausgewählten Hotels Veranstaltungen durchgeführt.
Zusätzlich kann nahezu jede angebotene Veranstaltung auch als Inhouse-Schulung gebucht werden bzw. werden auf Anfrage eigens auf die Unternehmen zugeschnittene Schulungen konzipiert.