Nachtragsmanagement im „neuen“ Bauvertragsrecht

Verlag Dashöfer GmbH, Online-Kurs / Fernlehrgang
Dauer
1 Tage
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
8 August, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
236,81 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Dauer
1 Tage
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
8 August, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
236,81 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Ab 236,81 EUR inkl. MwSt. / Person

Beschreibung

Auch wenn die Vorschriften des Bauvertragsrecht die StVO als das am meisten ignorierte Gesetz in Deutschland abgelöst haben, sind die Auswirkungen der §§ 650b und c BGB auf das Geltendmachen von Nachträgen nicht nur für Bauunternehmer, sondern insbesondere auch für Planer, erheblich.

Dieses Online-Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Nachtragsstellung sowohl für Planer als auch für ausführende Unternehmen auf Basis von VOB/B und BGB, gibt Einblicke in die neuste Rechtsprechung zur Kalkulation von Vergütungsansprüchen und zur rechtssicheren Darstellung von Leistungsänderungen.

Im Anschluss an das Online-Seminar besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und aktuelle Probleme zu diskutieren

Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

8 August, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

13 November, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

Inhalte / Module

  1. § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B
    1. Bau-Soll
    2. Bau-Ist
    3. Anordnung
    4. Ankündigung
    5. Vergütungsgrundlage
    6. Auswirkungen auf die Bauzeit
  2. § 650b und 650c BGB
    1. Kein Anordnungsrecht
    2. Systematik des BGB-Nachtragsrechts
    3. Ermittlung der Nachtragsvergütung
    4. Entstehung des Anordnungsrechts
    5. Behinderungen durch Änderungswünsche
    6. Abrechnung von Leistungsänderungen und Rechte des Auftragnehmers
  3. Neue Rechtsprechung zu Nachträgen

Zielgruppe / Voraussetzungen

Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Projektsteuerer, Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften sowie Landes- und Kommunalbauämter

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