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Projektmanagement Grundlagen
TAE - Technische Akademie Esslingen e.V.
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Buchungsbedingungen

Die kursfinder GmbH hat eine Vertragsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter geschlossen, die uns das Recht verleiht, Buchungen zu vermitteln. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die kursfinder GmbH ist nicht verantwortlich für die Buchung, die Bereitstellung und die Bezahlung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Buchungsanfrage handelt, die vom Anbieter bestätigt werden muss, bevor die Buchung gültig wird

Buchungsbedingungen des Bildungsanbieters

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technischen Akademie Esslingen e.V.


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle digitalen und analogen TAE-Veranstaltungen, die synchron erfolgen, zwischen dem Teilnehmer und der Technischen Akademie Esslingen e.V., An der Akademie 5, 73760 Ostfildern („TAE“).

(2) Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen zwischen der TAE und dem Teilnehmer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anmeldung undVertragsschluss

(1) Das Veranstaltungsangebot auf der Webseite oder anderen Werbemedien der TAE ist freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der angegebenen Teilnahmegebühr.

(2) Viele unserer Veranstaltungen haben aus didaktischen Gründen eine Teilnehmerbegrenzung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das Online auf der Webseite der TAE zur Verfügung gestellte Anmeldeformular. Durch Bestätigung der Teilnehmerdaten mit einem Klick auf „Anmeldung abschließen“ meldet sich der Teilnehmer verbindlich zur Veranstaltung an.

Die automatisch generierte Empfangsbestätigung, welche der Teilnehmer per E-Mail erhält, stellt noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss des Vertrages dar. Erst mit Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung auf dem Postweg bzw. per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der TAE zustande.

(4) Der Vertragsabschluss bei berufsbegleitenden Studiengängen kommt durch schriftlichen Vertrag und vorbehaltlich der Immatrikulation durch die kooperierende Hochschule zustande. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein Semester, sofern das Studium nicht abgeschlossenist.

3. Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Teilnahmegebühr handelt es sich um eine Nettoangabe, da die Leistungen mehrwertsteuerfrei sind. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die TAE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz (§ 247 BGB) pro Jahr ab Verzugseintritt zu fordern.

4. Absage und Rücktritt, Möglichkeit einer Versicherung

(1) Die TAE behält sich das Recht vor, ihrerseits Veranstaltungen bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung anmelden. Veranstaltungen können auch abgesagt werden aus von der TAE nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Referenten oder technische Gründe).

Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unaufgefordert in voller Höhe zurückerstattet. Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden von uns nicht übernommen.

(2) Der Teilnehmer kann jederzeit durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Wird derRücktritt bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei späterer Erklärung wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TAE.

(3) Der Teilnehmer kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung benennen. Die Aufteilung einer Veranstaltung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich.


(4) Die TAE empfiehlt allen Teilnehmenden, sich durch den Abschluss einer Seminarversicherung gegen
etwaige anfallende Stornierungskosten abzusichern, die durch einen kurzfristigen Rücktritt von der Teilnahme entstehen können. Hierzu wird im Rahmen der Online-Anmeldung ein entsprechender Link zum Abschluss einer Seminarversicherung bei einem externen Versicherungsunternehmen
angeboten. Für die Seminarversicherung gelten die dort aufgeführten gesonderten Versicherungsbedingungen.

(5) Wird die Anmeldung bei berufsbegleitenden Studiengängen bis spätestens vier Wochen vor Studienbeginn storniert, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € erhoben, die mit der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Dem Teilnehmer bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Nichtteilnahme am Studium oder an Studienteilen entbindet nicht vor der
Zahlungsverpflichtung.

(6) Mit Semesterbeginn ist eine Kündigung unter Einhaltung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Semesters möglich. Maßgebend ist der Posteingangsstempel der TAE, bei per E-Mail eingegangenenKündigungen das Datum des nächsten Arbeitstages.

(7) Die jeweilige Semestergebühr wird zu Beginn eines jeden Semesters in Rechnung gestellt. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. Bleibt der Teilnehmer mit der Zahlung der Studiengebühr trotz Mahnung im Rückstand, ist die TAE berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Teilnehmer vom Studium auszuschließen.

5. Leistungen

Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Veranstaltungsunterlagen. In der Teilnahmegebühr enthalten ist zudem die im Rahmen der Veranstaltung angebotene Verpflegung. Bei den berufsbegleitenden Studiengängen ist eine Verpflegung nicht in der Studiengebühr enthalten. Darüber hinaus behält sich die TAE vor, einzelne Studienteile in zumutbarem Umfang auch ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Studiums nicht berührt wird. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen im Unterrichtsplan, den Wechsel von Dozenten oder des Studienorts sowie die Zusammenlegung mit gleichartigen Studiengängen. Auch die Durchführung in Präsenz- oder Onlineform kann hiervon
betroffen sein.

6. Teilnahmebescheinigung

(1) Hat der Teilnehmer an der gesamten Veranstaltung teilgenommen, erhält er von der TAE eine Bescheinigung über die Teilnahme an derVeranstaltung.

(2) Handelt es sich um eine als Zertifikatslehrgang gekennzeichnete Veranstaltung, erhält der Teilnehmer nach vollständiger Teilnahme mit entsprechendem Leistungsnachweis bzw. nach Bestehen der Abschlussprüfung das im Angebot dargestellte Zertifikat.

7. Haftung

(1) Die TAE haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dem Teilnehmer gegenüber auf Schadensersatz entsprechend nachfolgender Bestimmungen: Die vertragliche sowie die gesetzliche Haftung auf Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund durch die TAE, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist auf den Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Schadensfall begrenzt.

(2) Vorstehendes gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der TAE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Darüber hinaus gilt Vorstehendes nicht, soweit die TAE eine Garantie abgegeben
oder arglistig Mängel verschwiegenhat.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher i.S. v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Technische Akademie Esslingen e.V., An der Akademie 5, 73760 Ostfildern, Tel. +49 711340 08-0, Fax +49 711 340 08-27, E-Mail info@tae.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. ESF-Fachkursförderung

(1) Wird von der ESF-Fachkursförderung Gebrauch gemacht, so wird auf der Rechnung der jeweilige Förderzuschuss von der Seminargebühr in Abzug gebracht. Der Teilnehmer hat nur den ausgewiesenen Zahlbetrag zubezahlen.

(2) Im Fall einer Nicht-Teilnahme ist keine Förderung möglich. In diesem Fall hat der Teilnehmer gegebenenfalls entsprechend der Regelung in Ziff. 4 seinen Zuschussanteil zu bezahlen.

10. Urheberrechte

Die von der TAE zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers (TAE oder der jeweilige Referent) dürfen
die Seminarunterlagen weder vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig (auch keine kostenlose Weitergabe an Kollegen oder Dritte) verbreitet werden.

11. Vermittlung von Gästezimmern

Nach Aufforderung durch den Teilnehmer vermittelt die TAE für den Teilnehmer eine Übernachtung in Hotels und/oder Pensionen. Das Vertragsverhältnis mit dem Hotel und/oder der Pension entsteht hierbei direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel und/oder der Pension. Bei Terminänderungen
nach Ziff. 4 oder bei einem Rücktritt vom Vertragsverhältnis durch den Teilnehmer muss der Teilnehmer die Abänderung des Beherbergungsvertrages mit dem Hotel und/oder der Pension selbst vornehmen.

12. Datenschutz

(1) Die TAE behält sich vor, bei Veranstaltungen Aufnahmen in Form von Fotos und Videos vorzunehmen, auf denen auch die Teilnehmer erkennbar sein können. Eine Verwendung dieser Aufnahmen für Werbezwecke erfolgt ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (dies sind z. B. das Kunsturhebergesetz und die Datenschutz-Grundverordnung).

(2) Als verantwortliche Stelle informiert die Technische Akademie Esslingen e.V., An der Akademie 5, 73760 Ostfildern hiermit die Teilnehmer über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertragsverhältnis. Die
TAE darf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers (dies sind u.a. Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Arbeitgeber, Seminaranmeldungen, Seminartermine, Teilnahmebescheinigungen) unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeiten. Nähere Infos hierzu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten auch zum Zwecke des Versands von Informationsmaterial der TAE verwendet werden dürfen.

(4) Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Nennung von Gründen widersprechen. Wenn Sie dem Erhalt von Newslettern zugestimmt haben, wird die TAE Ihnen regelmäßig den Newsletter der TAE per E-Mail
zusenden.

(5) Die erhobenen personenbezogenen Daten können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an Auftragsbearbeiter (z.B. Mitveranstalter, ESF-Stellen) übermittelt werden. Personenbezogene Daten können im Bedarfsfalle auch Trainern weitergeleitet werden, wenn dies zur Auftragserfüllung
notwendig sein sollte. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.

13. Schlussbestimmungen

(1) Alle Verträge unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung desSchriftformerfordernisses.

(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder beiöffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist beiKlagen – soweit dies zulässig vereinbart werden kann– ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der TAE.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich bei Durchführung eines Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbaren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich die
unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen bzw. die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

14. Außergerichtliche Streitschlichtung

(1) Als Online-Unternehmen sind wir verpflichtet, Verbraucher gem. § 36 VSBG auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommissionhinzuweisen.

(2) An diesem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die TAE nicht teil. 

Buchungsbedingungen

Die kursfinder GmbH hat eine Vertragsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter geschlossen, die uns das Recht verleiht, Buchungen zu vermitteln. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die kursfinder GmbH ist nicht verantwortlich für die Buchung, die Bereitstellung und die Bezahlung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Buchungsanfrage handelt, die vom Anbieter bestätigt werden muss, bevor die Buchung gültig wird

Buchungsbedingungen des Bildungsanbieters

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technischen Akademie Esslingen e.V.


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle digitalen und analogen TAE-Veranstaltungen, die synchron erfolgen, zwischen dem Teilnehmer und der Technischen Akademie Esslingen e.V., An der Akademie 5, 73760 Ostfildern („TAE“).

(2) Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen zwischen der TAE und dem Teilnehmer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anmeldung undVertragsschluss

(1) Das Veranstaltungsangebot auf der Webseite oder anderen Werbemedien der TAE ist freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der angegebenen Teilnahmegebühr.

(2) Viele unserer Veranstaltungen haben aus didaktischen Gründen eine Teilnehmerbegrenzung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das Online auf der Webseite der TAE zur Verfügung gestellte Anmeldeformular. Durch Bestätigung der Teilnehmerdaten mit einem Klick auf „Anmeldung abschließen“ meldet sich der Teilnehmer verbindlich zur Veranstaltung an.

Die automatisch generierte Empfangsbestätigung, welche der Teilnehmer per E-Mail erhält, stellt noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss des Vertrages dar. Erst mit Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung auf dem Postweg bzw. per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der TAE zustande.

(4) Der Vertragsabschluss bei berufsbegleitenden Studiengängen kommt durch schriftlichen Vertrag und vorbehaltlich der Immatrikulation durch die kooperierende Hochschule zustande. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein Semester, sofern das Studium nicht abgeschlossenist.

3. Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Teilnahmegebühr handelt es sich um eine Nettoangabe, da die Leistungen mehrwertsteuerfrei sind. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die TAE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz (§ 247 BGB) pro Jahr ab Verzugseintritt zu fordern.

4. Absage und Rücktritt, Möglichkeit einer Versicherung

(1) Die TAE behält sich das Recht vor, ihrerseits Veranstaltungen bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung anmelden. Veranstaltungen können auch abgesagt werden aus von der TAE nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Referenten oder technische Gründe).

Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unaufgefordert in voller Höhe zurückerstattet. Stornierungskosten im Zusammenhang mit der Anreise und der Übernachtung werden von uns nicht übernommen.

(2) Der Teilnehmer kann jederzeit durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Wird derRücktritt bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei späterer Erklärung wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TAE.

(3) Der Teilnehmer kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung benennen. Die Aufteilung einer Veranstaltung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich.


(4) Die TAE empfiehlt allen Teilnehmenden, sich durch den Abschluss einer Seminarversicherung gegen
etwaige anfallende Stornierungskosten abzusichern, die durch einen kurzfristigen Rücktritt von der Teilnahme entstehen können. Hierzu wird im Rahmen der Online-Anmeldung ein entsprechender Link zum Abschluss einer Seminarversicherung bei einem externen Versicherungsunternehmen
angeboten. Für die Seminarversicherung gelten die dort aufgeführten gesonderten Versicherungsbedingungen.

(5) Wird die Anmeldung bei berufsbegleitenden Studiengängen bis spätestens vier Wochen vor Studienbeginn storniert, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € erhoben, die mit der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Dem Teilnehmer bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Nichtteilnahme am Studium oder an Studienteilen entbindet nicht vor der
Zahlungsverpflichtung.

(6) Mit Semesterbeginn ist eine Kündigung unter Einhaltung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Semesters möglich. Maßgebend ist der Posteingangsstempel der TAE, bei per E-Mail eingegangenenKündigungen das Datum des nächsten Arbeitstages.

(7) Die jeweilige Semestergebühr wird zu Beginn eines jeden Semesters in Rechnung gestellt. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. Bleibt der Teilnehmer mit der Zahlung der Studiengebühr trotz Mahnung im Rückstand, ist die TAE berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Teilnehmer vom Studium auszuschließen.

5. Leistungen

Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Veranstaltungsunterlagen. In der Teilnahmegebühr enthalten ist zudem die im Rahmen der Veranstaltung angebotene Verpflegung. Bei den berufsbegleitenden Studiengängen ist eine Verpflegung nicht in der Studiengebühr enthalten. Darüber hinaus behält sich die TAE vor, einzelne Studienteile in zumutbarem Umfang auch ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Studiums nicht berührt wird. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen im Unterrichtsplan, den Wechsel von Dozenten oder des Studienorts sowie die Zusammenlegung mit gleichartigen Studiengängen. Auch die Durchführung in Präsenz- oder Onlineform kann hiervon
betroffen sein.

6. Teilnahmebescheinigung

(1) Hat der Teilnehmer an der gesamten Veranstaltung teilgenommen, erhält er von der TAE eine Bescheinigung über die Teilnahme an derVeranstaltung.

(2) Handelt es sich um eine als Zertifikatslehrgang gekennzeichnete Veranstaltung, erhält der Teilnehmer nach vollständiger Teilnahme mit entsprechendem Leistungsnachweis bzw. nach Bestehen der Abschlussprüfung das im Angebot dargestellte Zertifikat.

7. Haftung

(1) Die TAE haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dem Teilnehmer gegenüber auf Schadensersatz entsprechend nachfolgender Bestimmungen: Die vertragliche sowie die gesetzliche Haftung auf Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund durch die TAE, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist auf den Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Schadensfall begrenzt.

(2) Vorstehendes gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der TAE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Darüber hinaus gilt Vorstehendes nicht, soweit die TAE eine Garantie abgegeben
oder arglistig Mängel verschwiegenhat.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher i.S. v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Technische Akademie Esslingen e.V., An der Akademie 5, 73760 Ostfildern, Tel. +49 711340 08-0, Fax +49 711 340 08-27, E-Mail info@tae.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. ESF-Fachkursförderung

(1) Wird von der ESF-Fachkursförderung Gebrauch gemacht, so wird auf der Rechnung der jeweilige Förderzuschuss von der Seminargebühr in Abzug gebracht. Der Teilnehmer hat nur den ausgewiesenen Zahlbetrag zubezahlen.

(2) Im Fall einer Nicht-Teilnahme ist keine Förderung möglich. In diesem Fall hat der Teilnehmer gegebenenfalls entsprechend der Regelung in Ziff. 4 seinen Zuschussanteil zu bezahlen.

10. Urheberrechte

Die von der TAE zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers (TAE oder der jeweilige Referent) dürfen
die Seminarunterlagen weder vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig (auch keine kostenlose Weitergabe an Kollegen oder Dritte) verbreitet werden.

11. Vermittlung von Gästezimmern

Nach Aufforderung durch den Teilnehmer vermittelt die TAE für den Teilnehmer eine Übernachtung in Hotels und/oder Pensionen. Das Vertragsverhältnis mit dem Hotel und/oder der Pension entsteht hierbei direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel und/oder der Pension. Bei Terminänderungen
nach Ziff. 4 oder bei einem Rücktritt vom Vertragsverhältnis durch den Teilnehmer muss der Teilnehmer die Abänderung des Beherbergungsvertrages mit dem Hotel und/oder der Pension selbst vornehmen.

12. Datenschutz

(1) Die TAE behält sich vor, bei Veranstaltungen Aufnahmen in Form von Fotos und Videos vorzunehmen, auf denen auch die Teilnehmer erkennbar sein können. Eine Verwendung dieser Aufnahmen für Werbezwecke erfolgt ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (dies sind z. B. das Kunsturhebergesetz und die Datenschutz-Grundverordnung).

(2) Als verantwortliche Stelle informiert die Technische Akademie Esslingen e.V., An der Akademie 5, 73760 Ostfildern hiermit die Teilnehmer über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertragsverhältnis. Die
TAE darf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers (dies sind u.a. Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Arbeitgeber, Seminaranmeldungen, Seminartermine, Teilnahmebescheinigungen) unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeiten. Nähere Infos hierzu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten auch zum Zwecke des Versands von Informationsmaterial der TAE verwendet werden dürfen.

(4) Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Nennung von Gründen widersprechen. Wenn Sie dem Erhalt von Newslettern zugestimmt haben, wird die TAE Ihnen regelmäßig den Newsletter der TAE per E-Mail
zusenden.

(5) Die erhobenen personenbezogenen Daten können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an Auftragsbearbeiter (z.B. Mitveranstalter, ESF-Stellen) übermittelt werden. Personenbezogene Daten können im Bedarfsfalle auch Trainern weitergeleitet werden, wenn dies zur Auftragserfüllung
notwendig sein sollte. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.

13. Schlussbestimmungen

(1) Alle Verträge unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung desSchriftformerfordernisses.

(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder beiöffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist beiKlagen – soweit dies zulässig vereinbart werden kann– ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der TAE.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich bei Durchführung eines Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbaren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich die
unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen bzw. die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

14. Außergerichtliche Streitschlichtung

(1) Als Online-Unternehmen sind wir verpflichtet, Verbraucher gem. § 36 VSBG auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommissionhinzuweisen.

(2) An diesem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die TAE nicht teil. 


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