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Kursinformationen
Die kursfinder GmbH hat eine Vertragsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter geschlossen, die uns das Recht verleiht, Buchungen zu vermitteln. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die kursfinder GmbH ist nicht verantwortlich für die Buchung, die Bereitstellung und die Bezahlung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Buchungsanfrage handelt, die vom Anbieter bestätigt werden muss, bevor die Buchung gültig wird
Allgemeine Geschäftsbedingungen Offene Seminare
1. Leistungen ibo Beratung und Training Akademie GmbH - im Folgenden ibo genannt - erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den aktuellen Seminarbeschreibungen.
2. Seminarunterlagen Die Rechte an den in den Seminaren zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Handouts, Übungen, Fallstudien und ggf. Übungsdatenbanken) liegen ausschließlich bei ibo. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung von ibo.
3. Anmeldung und Bestätigung Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Sie kann online unter www.ibo.de, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. ibo bestätigt die Seminaranmeldung schriftlich. Mit der Bestätigung wird der Auftrag verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur max. Teilnehmerzahl berücksichtigt. Die maximale Anzahl an Teilnehmern bei Softwareseminaren beträgt 9 Personen, bei anderen Seminaren ist sie den Beschreibungen zu entnehmen. Sie beträgt themenabhängig zwischen 8 und 15 Personen.
4. Rücktritt durch Teilnehmer Ein Rücktritt ist kostenfrei, wenn er bis 21 Kalendertage vor Seminarbeginn erfolgt. Wird bis Seminarbeginn ein Ersatzteilnehmer vom Auftraggeber benannt, entstehen keine Stornierungsgebühren. Bei einer Umbuchung ab dem 20. Kalendertag vor Seminarbeginn erheben wir eine Gebühr von 150 Euro. In allen anderen Fällen eines Rücktritts kann ibo Aufwendungsersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen zu berücksichtigen. An Stelle einer solchen Berechnung des Aufwendungsersatz-anspruches kann ibo einen Ersatzanspruch gemäß der folgenden Staffelung berechnen: vom 20. bis 06. Kalendertag vor Seminarbeginn 50% und ab dem 05. Kalendertag vor Seminarbeginn 80% der Seminargebühr. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung dem Seminar fernbleiben, kann ibo pauschale Stornierungskosten in Höhe von 100% verlangen. Im Falle der Pauschalierung des Ersatzanspruches werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen nicht zusätzlich berücksichtigt.
5. Stornierung durch ibo ibo behält sich das Recht vor, das Seminar bei weniger als 4 Teilnehmern zu stornieren oder ggf. Seminartermine zu ändern. Bei Ausfall eines Seminars durch höhere Gewalt, Krankheit des Trainers oder sonstigen nicht von ibo zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. ibo ist in diesem Fall verpfl ichtet, dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anzubieten. Kommt keine Einigung auf einen Ausweichtermin zu Stande, ist der Auftraggeber frei, vom Vertrag zurückzutreten. ibo hat in diesem Fall keine Ansprüche auf Stornierungsgebühren. ibo kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpfl ichtet werden. Wird ein Seminar von ibo storniert, wird dies jedem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt.
6. Zahlungsbedingungen Die Seminargebühren werden ohne jeden Abzug zu Beginn jedes Seminarabschnittes fällig.
7. Seminargebühren Die Seminargebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten die Kosten für Räume, sämtliches Schulungsmaterial, das Mittagessen inkl. einem Getränk sowie Pausengetränke.
8. Zufriedenheitsgarantie Teilnehmer off ener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.
9. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate Vor Beginn oder im Laufe des Seminars ist von jedem Teilnehmer online ein Formular „Angaben für Zertifi kat und Teilnahmebescheinigungen“ auszufüllen. Sofern die Angaben vollständig sind, wird die Teilnahme an dem entsprechenden Seminar durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt. Für die Ausstellung von Zertifi katen sind die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
10. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von ibo nicht anerkannt, es sei denn ibo hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Gießen. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.