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Kursinformationen

Zertifizierungslehrgang Entgeltabrechner:in (Präsenz)
DPS Business Solutions GmbH
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Ort:
Durchführungsform:
Dauer:
8 Tage (ca. 60 Unterrichtseinheiten) + Selbststudium
Preis:
Zahlung: Wird vom Kursanbieter in Rechnung gestellt

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Buchungsbedingungen

Die kursfinder GmbH hat eine Vertragsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter geschlossen, die uns das Recht verleiht, Buchungen zu vermitteln. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die kursfinder GmbH ist nicht verantwortlich für die Buchung, die Bereitstellung und die Bezahlung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Buchungsanfrage handelt, die vom Anbieter bestätigt werden muss, bevor die Buchung gültig wird

Buchungsbedingungen des Bildungsanbieters

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DPS Business Solutions GmbH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden mit uns.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich in Schriftform zu.
  3. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung kann entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird DPS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn sie nicht mit der Annahmeer- klärung verbunden ist.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der DPS. Eine Haftung von DPS wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung entfällt, wenn bei Vertragsangebot oder Annahme einer Bestellung auf die Abhängigkeit vom Zulieferer hingewiesen wird und DPS die Nichtlieferung oder nicht rechtzeitige Belieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüg- lich informiert.
  6. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von DPS gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  7. Auch bei Vereinbarung einer Lieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt von diesem Vertrag erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei DPS, berechtigt. Auch Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung stehen ihm erst nach Ablauf dieser Frist zu. Dies gilt nicht bei Störungen im Geschäftsbetrieb der DPS, welche diese nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen sowie in Fällen höherer Gewalt.
  8. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug stehen dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPS oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand der Ware aus Gründen, die vom Kunden zu ver- treten sind, so ist DPS berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ab, so kann DPS als Scha- denersatz 20% des Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht ent- standen oder wesentlich niedriger ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der DPS bleiben dieser vorbehalten.

9. DPS ist nicht verpflichtet, DV-Programme auf der EDV-Anlage des Kunden zu installieren, die Software an die beson- deren Bedürfnisse des Kunden anzupassen, Schnittstellen zu Software zu erstellen sowie andere Programmierleistun- gen zu erbringen, den Kunden und seine Mitarbeiter in die Anwendung von Software einzuführen oder diese zu schulen. Dazu bedarf es jeweils einer gesonderten Vereinbarung. Mit dem Versand der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferung des Software-Paketes erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Sach- mängel zu untersuchen und Beweismittel zu sichern.

Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach Lieferung untersuchen, ins- besondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der grundle- genden Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen gegenüber DPS innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung gerügt werden.

Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung gegenüber DPS gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10. Der Kunde erhält mit dem Erwerb von Software nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, der Verpackung, dem Handbuch und dem sonstigen zugehörigen schriftlichen Material. Er anerkennt, dass die Software urheberrechtlich ge- schützt ist.

Nutzungsrechte an der Software werden dem Kunden jeweils im Umfang der dem Software-Produkt beiliegenden be- sonderen Lizenzbestimmungen eingeräumt.

Im Übrigen sowie in Ergänzung solcher besonderen Lizenzbestimmungen gelten nachfolgende Regelungen, wobei im Zweifel die besonderen Lizenzbestimmungen stets vorrangig zur Anwendung gelangen:

Sämtliche Software-Produkte werden dem Kunden auf der Grundlage einer persönlichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden selbst zur Verfügung gestellt. Sonstige Ver- wertungshandlungen, wie beispielsweise die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörper- licher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) oder die öffentliche Zugänglichmachung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DPS nicht gestattet. Die Lizenzbestimmungen werden vom Kunden mit dem Öffnen der Packung, spätestens jedoch mit Beginn der Installation des Software-Produktes, als verbindlich akzeptiert.

Jedes Software-Produkt darf ausschließlich für Archiv- und Sicherungszwecke kopiert werden und/oder eine fehlerhafte oder gebrauchte Kopie ersetzen oder wenn dies von DPS ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Das Software-Pro- dukt darf unter keinen Umständen ohne entsprechende Zustimmung der DPS zurückübersetzt (disassemblen), zurück- verwandelt (dekompilieren) und/oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme gleich zu welchem Zwecke aus dem Software-Produkt herausgelöst werden.

11. DPS überträgt dem Kunden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die vertragliche Nutzung der verkauften Software hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, insbesondere auch Änderung, Bearbeitung und Verviel- fältigung, ist vertragswidrig.

Eine datentechnische Anpassung der Software an die Gebrauchszwecke des Kunden sowie eine Weiterentwicklung der Software erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Bestehende Funktionen der Software kann der Kunde uneingeschränkt nutzen und auf seine betrieblichen Belange einstellen. Wechselt der Kunde die Hardware, ist er ver- pflichtet, die verkaufte Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen.

Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von Software und Hersteller darf der Kunde nicht verändern. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen und auch nicht auf Zeit ohne ausdrückliche Zustimmung von DPS Dritten überlassen.

Soweit eine Softwareentwicklung durch DPS erfolgt bzw. DPS Programmierdienstleistungen erbringt, hat der Auftrag- geber / Lizenznehmer von DPS keinen Anspruch auf Übergabe und Nutzung des Quellcodes der Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Eine eigene Fehlerbeseitigung oder die Fehlerbeseitigung durch einen Dritten ist nur zulässig, wenn DPS die Fehlerbe- seitigung nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen möchte. DPS ist hierzu eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen.

Der Kunde haftet gegenüber DPS für alle Schäden, die durch eine unterbliebene Löschung und andere urheberrechtlich und vertraglich nicht zulässige Nutzungen Dritter entstehen. Der Kunde ist für das Vorhandensein der notwendigen System- und Hardwarevoraussetzungen zum Einsatz der DV-Programme verantwortlich.

12. Es besteht zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen, dass es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.

Für das DV-Programm in der dem Kunden überlassenen Fassung gewährleistet DPS die Funktionsfähigkeit. DPS haftet für die Eignung des Programms für Zwecke des Kunden nur, wenn DPS dies vorher schriftlich zugesichert hat. Es ist Sache des Kunden, vor Vertragsschluss die Eignung der Software für seine Zwecke zu überprüfen. Die Zusicherung von Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten ist nur verbindlich, wenn DPS sie schriftlich erklärt.

Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfeh- lern ist auch ein Datenverlust nicht auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Daten in regelmäßigen Zeit- abständen zu sichern. Für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust hat er die notwendigen Unterlagen aufzube- wahren.

13. Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung.

14. Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von DPS innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von DPS entweder durch die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung). Sofern die Software zum Zwe- cke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an DPS zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.

Im Falle der Ersatzlieferung ist DPS auch zur Lieferung einer neuen Programmversion mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar, etwa im Fall des Erfordernisses eines anderen Betriebssystems oder leistungsfähigerer Hardware. Eine erneute Einarbeitung des Kunden in eine gegebenen- falls geänderte Programmstruktur oder Anwenderführung begründet grundsätzlich keine Unzumutbarkeit.

Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung auch nach drei Ver- suchen erfolglos geblieben oder die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Auf- wendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach § 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.

Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, so werden die Nutzungsvorteile des Kunden mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises verrechnet. Der Wert dieses Nutzungsvorteils ist der Teil des Kaufpreises, der dem Verhältnis von tatsächli- cher zur möglichen Nutzungszeit entspricht. Dabei ist eine mögliche Gesamtnutzungszeit von 36 Monaten zugrunde zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, das DV-Programm und die erhaltenen Unterlagen Zug um Zug gegen die Rückzahlung des Kauf- preises, gemindert um den Ausgleich des Nutzungsvorteils, zurückzugeben und sämtliche Kopien zu löschen.

15. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht der Rechtsnatur des Anspruchs nach folgender Klausel:

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der DPS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DPS beruhen, haftet die DPS unbeschränkt.

Im Übrigen haftet die DPS nur bei Nichtvorhandensein einer etwa schriftlich garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungs- gehilfen haftet DPS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von beson- derer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, mindes- tens täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der DPS-Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

16. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen wegen einer Ware geltend machen, die dem Kunden von DPS verkauft wurde. DPS trägt die gesamten Kosten für daraus resultierende rechtliche Aus- einandersetzungen. DPS entscheidet alleine über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen und etwaige Vergleichsverhandlungen.

17. Verpflichtet sich DPS aufgrund gesonderter Vereinbarung zur Erbringung von Programmierdienstleistungen, so werden diese auf Basis eines gemeinsam von den Vertragsparteien zu erstellenden Pflichtenheftes erbracht. Der Kunde kann vom Pflich- tenheft abweichende Programmierdienstleistungen verlangen, wenn diese erforderlich sind, um den mit den Programmier- dienstleistungen angestrebten Erfolg zu erreichen. Für andere Änderungen kann DPS ein gesondertes Entgelt verlangen.

Die Abnahme der erbrachten Programmierdienstleistung setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus, die spätestens in- nerhalb von einer Woche beginnt, nachdem DPS dem Kunden die Funktionsfähigkeit mitgeteilt hat.

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich die Abnahme zu erklären. Kleinere Mängel, welche die Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Programms nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn DPS dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von DPS gesetzte, angemessene Abnahmefrist ergebnislos ab, so gilt die Abnahme als erteilt.

18. DPS wird auch nach Ablauf der Gewährleistung auf Wunsch des Kunden gegen Entgelt die Software pflegen und dabei insbesondere Aktualisierungen und Updates der Software an den Kunden liefern. Darüber hinausgehende Pflegeleistungen werden nur aufgrund eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages zwischen DPS und dem Kunden erbracht.

19. Für die Durchführung von Schulungen und Dienstleistungen durch DPS gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingun- gen. Reisekosten und/oder Übernachtungskosten werden nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

Die Schulungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung im Schulungsprogramm durchgeführt. Abweichungen hiervon bleiben vorbehalten, insbesondere ist DPS berechtigt, die Schulungsinhalte neuen Entwicklungen oder geänderten fachlichen Anforderungen anzupassen, Referenten auszutauschen und Zeitpunkt und/oder Zeit der Schulung zu verlegen.

Eine Anmeldung zur Schulung ist verbindlich, wenn sie DPS schriftlich zugeht oder dem Kunden die Anmeldung schriftlich bestätigt wird.

Die Kursgebühren sind – soweit nicht anders vereinbart - Festpreise und gelten bei Standardschulungen in DPS Schulungs- zentren pro Teilnehmer und bei Standardschulungen vor Ort pro Tag. Die Rechnungstellung erfolgt bei Webinaren nach Auftragserteilung, bei zweiwöchigen Schulungen nach der ersten Woche, bei allen anderen Schulungen nach deren Beendi- gung. Bei Vor-Ort-Schulungen ist die Teilnehmerzahl auf sechs Personen beschränkt.

Die Schulungsunterlagen sind in den Kursgebühren inbegriffen, bei Vor-Ort-Schulungen ist nur ein Exemplar des Schulungs- handbuches inbegriffen, weitere Exemplare können vorab beim zuständigen DPS-Vertriebsbeauftragten bestellt werden.

Stornierungen von Schulungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zu sechs Werktage vor dem Beginn der Schulung DPS in Schriftform zugehen. Dies gilt auch für Produktivitätspakete. Erfolgt die Stornierung weniger als sechs bis ein Werktag vor Beginn der Schulung, wird die Schulungsgebühr zu 50% berechnet. Bei Schulungen, die im Rahmen eines Produktivitätspaketes in Anspruch genommen werden, fällt die Hälfte des Listenpreises der jeweils gebuchten Schulung als Stornogebühr an.

Bei Nichterscheinen wird die Schulungsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig. Der Kursteilnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf Erhalt der Schulungsunterlagen. Diese werden nach Ausgleich des Rechnungsbetrages dem Kursteilnehmer übersandt. Bei Schulungen, die im Rahmen eines Produktivitätspaketes in Anspruch genommen werden, fällt der Listenpreis der jeweils gebuchten Schulung in voller Höhe als Stornogebühr an.

Anstelle des angemeldeten Kursteilnehmers kann die Schulung auch durch einen von diesem zu benennenden Ersatzteilneh- mer wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung der Schulung durch einen Ersatzteilnehmer ist DPS vor Beginn der Schulung schriftlich anzuzeigen. Bei Produktivitätspaketen ist eine Übertragung nicht möglich.

DPS behält sich die Absage der Schulungsveranstaltung oder die Verlegung des Termins, zum Beispiel bei zu geringer Teil- nehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt etc. vor. DPS ist bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss ein Seminar abgesagt wer- den, erstattet DPS umgehend etwaig bezahlte Teilnehmergebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der DPS.

Die erhaltenen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Ein- willigung des Rechteinhabers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die in einem Auftrag enthaltenen Schulungs- und/oder Dienstleistungsmaßnahmen (inklusive Produktivitätspakete) sind bis spätestens 12 Monate nach Auftragsbestätigung bei DPS abzurufen.

Nach Fristablauf werden sämtliche nicht abgerufene Tage und Produktivitätspakete von DPS berechnet. Eine Inanspruch- nahme dieser Tage und Produktivitätspakete kann innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Rechnungsdatum erfol- gen.

Bei Ausfall einer Schulung wegen Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder bei sonstigen nicht von DPS zu vertretenden Ausfällen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und auf Ersatz nutzloser Aufwendungen. Im Übrigen gilt Ziff. 15 dieser AGB.

20. Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Skontoabzüge oder Rabatte sind unzuläs- sig, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen ist der Kunde auch ohne Mahnung verpflichtet, Zinsen i.H.v. 8%

p.a. über dem Basiszinssatz auf den rückständigen Kaufpreis und eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen.

Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln ist die DPS nicht verpflichtet. Die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungs- halber.

21. Eine Aufrechnung gegen die Forderung der DPS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

22. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich DPS das Eigentum an der verkauften Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich DPS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Einräumung von Lizenzrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der voll- ständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren.

Der Kunde ist verpflichtet, DPS einen Zugriff auf die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Ver- nichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

DPS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbeschriebenen Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

23. Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtswirk- samkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt, dem Vertragszweck am besten entspricht und mit dem Gesetz vereinbar ist. Dasselbe soll bei einer Regelungslücke gelten.

24. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son- dervermögen ist, wird nach München als Erfüllungsort für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Ansprüche vereinbart.

25. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DPS und dem Kunden gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl München als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Stand: Juli 2016

Buchungsbedingungen

Die kursfinder GmbH hat eine Vertragsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter geschlossen, die uns das Recht verleiht, Buchungen zu vermitteln. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die kursfinder GmbH ist nicht verantwortlich für die Buchung, die Bereitstellung und die Bezahlung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Buchungsanfrage handelt, die vom Anbieter bestätigt werden muss, bevor die Buchung gültig wird

Buchungsbedingungen des Bildungsanbieters

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DPS Business Solutions GmbH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden mit uns.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich in Schriftform zu.
  3. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung kann entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird DPS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn sie nicht mit der Annahmeer- klärung verbunden ist.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der DPS. Eine Haftung von DPS wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung entfällt, wenn bei Vertragsangebot oder Annahme einer Bestellung auf die Abhängigkeit vom Zulieferer hingewiesen wird und DPS die Nichtlieferung oder nicht rechtzeitige Belieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüg- lich informiert.
  6. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von DPS gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  7. Auch bei Vereinbarung einer Lieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt von diesem Vertrag erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei DPS, berechtigt. Auch Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung stehen ihm erst nach Ablauf dieser Frist zu. Dies gilt nicht bei Störungen im Geschäftsbetrieb der DPS, welche diese nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen sowie in Fällen höherer Gewalt.
  8. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug stehen dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPS oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand der Ware aus Gründen, die vom Kunden zu ver- treten sind, so ist DPS berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ab, so kann DPS als Scha- denersatz 20% des Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht ent- standen oder wesentlich niedriger ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der DPS bleiben dieser vorbehalten.

9. DPS ist nicht verpflichtet, DV-Programme auf der EDV-Anlage des Kunden zu installieren, die Software an die beson- deren Bedürfnisse des Kunden anzupassen, Schnittstellen zu Software zu erstellen sowie andere Programmierleistun- gen zu erbringen, den Kunden und seine Mitarbeiter in die Anwendung von Software einzuführen oder diese zu schulen. Dazu bedarf es jeweils einer gesonderten Vereinbarung. Mit dem Versand der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferung des Software-Paketes erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Sach- mängel zu untersuchen und Beweismittel zu sichern.

Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach Lieferung untersuchen, ins- besondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der grundle- genden Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen gegenüber DPS innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung gerügt werden.

Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung gegenüber DPS gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10. Der Kunde erhält mit dem Erwerb von Software nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, der Verpackung, dem Handbuch und dem sonstigen zugehörigen schriftlichen Material. Er anerkennt, dass die Software urheberrechtlich ge- schützt ist.

Nutzungsrechte an der Software werden dem Kunden jeweils im Umfang der dem Software-Produkt beiliegenden be- sonderen Lizenzbestimmungen eingeräumt.

Im Übrigen sowie in Ergänzung solcher besonderen Lizenzbestimmungen gelten nachfolgende Regelungen, wobei im Zweifel die besonderen Lizenzbestimmungen stets vorrangig zur Anwendung gelangen:

Sämtliche Software-Produkte werden dem Kunden auf der Grundlage einer persönlichen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden selbst zur Verfügung gestellt. Sonstige Ver- wertungshandlungen, wie beispielsweise die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörper- licher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) oder die öffentliche Zugänglichmachung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DPS nicht gestattet. Die Lizenzbestimmungen werden vom Kunden mit dem Öffnen der Packung, spätestens jedoch mit Beginn der Installation des Software-Produktes, als verbindlich akzeptiert.

Jedes Software-Produkt darf ausschließlich für Archiv- und Sicherungszwecke kopiert werden und/oder eine fehlerhafte oder gebrauchte Kopie ersetzen oder wenn dies von DPS ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Das Software-Pro- dukt darf unter keinen Umständen ohne entsprechende Zustimmung der DPS zurückübersetzt (disassemblen), zurück- verwandelt (dekompilieren) und/oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme gleich zu welchem Zwecke aus dem Software-Produkt herausgelöst werden.

11. DPS überträgt dem Kunden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die vertragliche Nutzung der verkauften Software hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, insbesondere auch Änderung, Bearbeitung und Verviel- fältigung, ist vertragswidrig.

Eine datentechnische Anpassung der Software an die Gebrauchszwecke des Kunden sowie eine Weiterentwicklung der Software erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Bestehende Funktionen der Software kann der Kunde uneingeschränkt nutzen und auf seine betrieblichen Belange einstellen. Wechselt der Kunde die Hardware, ist er ver- pflichtet, die verkaufte Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen.

Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von Software und Hersteller darf der Kunde nicht verändern. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen und auch nicht auf Zeit ohne ausdrückliche Zustimmung von DPS Dritten überlassen.

Soweit eine Softwareentwicklung durch DPS erfolgt bzw. DPS Programmierdienstleistungen erbringt, hat der Auftrag- geber / Lizenznehmer von DPS keinen Anspruch auf Übergabe und Nutzung des Quellcodes der Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Eine eigene Fehlerbeseitigung oder die Fehlerbeseitigung durch einen Dritten ist nur zulässig, wenn DPS die Fehlerbe- seitigung nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen möchte. DPS ist hierzu eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen.

Der Kunde haftet gegenüber DPS für alle Schäden, die durch eine unterbliebene Löschung und andere urheberrechtlich und vertraglich nicht zulässige Nutzungen Dritter entstehen. Der Kunde ist für das Vorhandensein der notwendigen System- und Hardwarevoraussetzungen zum Einsatz der DV-Programme verantwortlich.

12. Es besteht zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen, dass es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.

Für das DV-Programm in der dem Kunden überlassenen Fassung gewährleistet DPS die Funktionsfähigkeit. DPS haftet für die Eignung des Programms für Zwecke des Kunden nur, wenn DPS dies vorher schriftlich zugesichert hat. Es ist Sache des Kunden, vor Vertragsschluss die Eignung der Software für seine Zwecke zu überprüfen. Die Zusicherung von Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten ist nur verbindlich, wenn DPS sie schriftlich erklärt.

Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfeh- lern ist auch ein Datenverlust nicht auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Daten in regelmäßigen Zeit- abständen zu sichern. Für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust hat er die notwendigen Unterlagen aufzube- wahren.

13. Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung.

14. Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von DPS innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von DPS entweder durch die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung). Sofern die Software zum Zwe- cke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an DPS zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.

Im Falle der Ersatzlieferung ist DPS auch zur Lieferung einer neuen Programmversion mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar, etwa im Fall des Erfordernisses eines anderen Betriebssystems oder leistungsfähigerer Hardware. Eine erneute Einarbeitung des Kunden in eine gegebenen- falls geänderte Programmstruktur oder Anwenderführung begründet grundsätzlich keine Unzumutbarkeit.

Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung auch nach drei Ver- suchen erfolglos geblieben oder die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Auf- wendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach § 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.

Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, so werden die Nutzungsvorteile des Kunden mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises verrechnet. Der Wert dieses Nutzungsvorteils ist der Teil des Kaufpreises, der dem Verhältnis von tatsächli- cher zur möglichen Nutzungszeit entspricht. Dabei ist eine mögliche Gesamtnutzungszeit von 36 Monaten zugrunde zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, das DV-Programm und die erhaltenen Unterlagen Zug um Zug gegen die Rückzahlung des Kauf- preises, gemindert um den Ausgleich des Nutzungsvorteils, zurückzugeben und sämtliche Kopien zu löschen.

15. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht der Rechtsnatur des Anspruchs nach folgender Klausel:

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der DPS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DPS beruhen, haftet die DPS unbeschränkt.

Im Übrigen haftet die DPS nur bei Nichtvorhandensein einer etwa schriftlich garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungs- gehilfen haftet DPS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von beson- derer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, mindes- tens täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der DPS-Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

16. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen wegen einer Ware geltend machen, die dem Kunden von DPS verkauft wurde. DPS trägt die gesamten Kosten für daraus resultierende rechtliche Aus- einandersetzungen. DPS entscheidet alleine über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen und etwaige Vergleichsverhandlungen.

17. Verpflichtet sich DPS aufgrund gesonderter Vereinbarung zur Erbringung von Programmierdienstleistungen, so werden diese auf Basis eines gemeinsam von den Vertragsparteien zu erstellenden Pflichtenheftes erbracht. Der Kunde kann vom Pflich- tenheft abweichende Programmierdienstleistungen verlangen, wenn diese erforderlich sind, um den mit den Programmier- dienstleistungen angestrebten Erfolg zu erreichen. Für andere Änderungen kann DPS ein gesondertes Entgelt verlangen.

Die Abnahme der erbrachten Programmierdienstleistung setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus, die spätestens in- nerhalb von einer Woche beginnt, nachdem DPS dem Kunden die Funktionsfähigkeit mitgeteilt hat.

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich die Abnahme zu erklären. Kleinere Mängel, welche die Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Programms nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn DPS dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von DPS gesetzte, angemessene Abnahmefrist ergebnislos ab, so gilt die Abnahme als erteilt.

18. DPS wird auch nach Ablauf der Gewährleistung auf Wunsch des Kunden gegen Entgelt die Software pflegen und dabei insbesondere Aktualisierungen und Updates der Software an den Kunden liefern. Darüber hinausgehende Pflegeleistungen werden nur aufgrund eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages zwischen DPS und dem Kunden erbracht.

19. Für die Durchführung von Schulungen und Dienstleistungen durch DPS gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingun- gen. Reisekosten und/oder Übernachtungskosten werden nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

Die Schulungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung im Schulungsprogramm durchgeführt. Abweichungen hiervon bleiben vorbehalten, insbesondere ist DPS berechtigt, die Schulungsinhalte neuen Entwicklungen oder geänderten fachlichen Anforderungen anzupassen, Referenten auszutauschen und Zeitpunkt und/oder Zeit der Schulung zu verlegen.

Eine Anmeldung zur Schulung ist verbindlich, wenn sie DPS schriftlich zugeht oder dem Kunden die Anmeldung schriftlich bestätigt wird.

Die Kursgebühren sind – soweit nicht anders vereinbart - Festpreise und gelten bei Standardschulungen in DPS Schulungs- zentren pro Teilnehmer und bei Standardschulungen vor Ort pro Tag. Die Rechnungstellung erfolgt bei Webinaren nach Auftragserteilung, bei zweiwöchigen Schulungen nach der ersten Woche, bei allen anderen Schulungen nach deren Beendi- gung. Bei Vor-Ort-Schulungen ist die Teilnehmerzahl auf sechs Personen beschränkt.

Die Schulungsunterlagen sind in den Kursgebühren inbegriffen, bei Vor-Ort-Schulungen ist nur ein Exemplar des Schulungs- handbuches inbegriffen, weitere Exemplare können vorab beim zuständigen DPS-Vertriebsbeauftragten bestellt werden.

Stornierungen von Schulungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zu sechs Werktage vor dem Beginn der Schulung DPS in Schriftform zugehen. Dies gilt auch für Produktivitätspakete. Erfolgt die Stornierung weniger als sechs bis ein Werktag vor Beginn der Schulung, wird die Schulungsgebühr zu 50% berechnet. Bei Schulungen, die im Rahmen eines Produktivitätspaketes in Anspruch genommen werden, fällt die Hälfte des Listenpreises der jeweils gebuchten Schulung als Stornogebühr an.

Bei Nichterscheinen wird die Schulungsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig. Der Kursteilnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf Erhalt der Schulungsunterlagen. Diese werden nach Ausgleich des Rechnungsbetrages dem Kursteilnehmer übersandt. Bei Schulungen, die im Rahmen eines Produktivitätspaketes in Anspruch genommen werden, fällt der Listenpreis der jeweils gebuchten Schulung in voller Höhe als Stornogebühr an.

Anstelle des angemeldeten Kursteilnehmers kann die Schulung auch durch einen von diesem zu benennenden Ersatzteilneh- mer wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung der Schulung durch einen Ersatzteilnehmer ist DPS vor Beginn der Schulung schriftlich anzuzeigen. Bei Produktivitätspaketen ist eine Übertragung nicht möglich.

DPS behält sich die Absage der Schulungsveranstaltung oder die Verlegung des Termins, zum Beispiel bei zu geringer Teil- nehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt etc. vor. DPS ist bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Muss ein Seminar abgesagt wer- den, erstattet DPS umgehend etwaig bezahlte Teilnehmergebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der DPS.

Die erhaltenen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Ein- willigung des Rechteinhabers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die in einem Auftrag enthaltenen Schulungs- und/oder Dienstleistungsmaßnahmen (inklusive Produktivitätspakete) sind bis spätestens 12 Monate nach Auftragsbestätigung bei DPS abzurufen.

Nach Fristablauf werden sämtliche nicht abgerufene Tage und Produktivitätspakete von DPS berechnet. Eine Inanspruch- nahme dieser Tage und Produktivitätspakete kann innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Rechnungsdatum erfol- gen.

Bei Ausfall einer Schulung wegen Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder bei sonstigen nicht von DPS zu vertretenden Ausfällen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und auf Ersatz nutzloser Aufwendungen. Im Übrigen gilt Ziff. 15 dieser AGB.

20. Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Skontoabzüge oder Rabatte sind unzuläs- sig, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen ist der Kunde auch ohne Mahnung verpflichtet, Zinsen i.H.v. 8%

p.a. über dem Basiszinssatz auf den rückständigen Kaufpreis und eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen.

Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln ist die DPS nicht verpflichtet. Die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungs- halber.

21. Eine Aufrechnung gegen die Forderung der DPS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

22. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich DPS das Eigentum an der verkauften Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich DPS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Einräumung von Lizenzrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der voll- ständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren.

Der Kunde ist verpflichtet, DPS einen Zugriff auf die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Ver- nichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

DPS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbeschriebenen Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

23. Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtswirk- samkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt, dem Vertragszweck am besten entspricht und mit dem Gesetz vereinbar ist. Dasselbe soll bei einer Regelungslücke gelten.

24. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son- dervermögen ist, wird nach München als Erfüllungsort für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Ansprüche vereinbart.

25. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DPS und dem Kunden gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl München als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Stand: Juli 2016


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