2022: Änderungen zum Jahreswechsel

Mit dem Jahreswechsel ändert sich für Arbeitnehmer:innen einiges: Die Bundesregierung hat ein paar Änderungen für 2022 beschlossen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten in einer kurzen Übersicht vor.

Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022

Neue Gesetze und Regelungen für Arbeitnehmer:innen treten in Kraft

Der Jahreswechsel rückt näher. Und mit der Silvesternacht treten in Deutschland wieder zahlreiche neue Regelungen und Gesetze der Bundesregierung in Kraft. Das geht für Arbeitnehmende mit Änderungen einher. Deshalb stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen 2022 in einer kurzen Übersicht vor.

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung steigen

Liegt Ende 2021 der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro die Stunde, so wird er 2022 erneut zweimal angehoben. Zum 1. Januar wird er auf 9,82 Euro pro Stunde festgesetzt. In einer weiteren Anpassung im Juli wird er auf 10,45 Euro die Stunde angehoben.

Eine Mindestvergütung für Auszubildende ist seit 2020 gesetzlich festgeschrieben. Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt dann im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr gibt es Aufschläge: Dann bekommt der Azubi 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent mehr von der Mindestvergütung aus dem ersten Ausbildungsjahr. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Krankmeldung schreitet voran: Bereits seit Oktober 2021 müssen behandelnde Mediziner:innen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. 2022 kommt der nächste Schritt: Ab Juli stellen die Krankenkassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgebern ebenfalls digital zu Verfügung. Ganz verschwinden wird die Papierform der Krankmeldung jedoch nicht: Ärzte bleiben verpflichtet, dem Versicherten eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen.

Teilhabestärkungsgesetz für Menschen mit Behinderung

Im Sommer 2021 wurde das Teilhabestärkungsgesetz verabschiedet. Mit ihm schafft der Gesetzgeber einheitliche Anlaufstellen für Arbeitgeber, um die Chancen von Menschen mit Handicap im Arbeitsleben zu verbessern. So soll ab Januar 2022 das Budget für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung für eine reguläre Berufsausbildung ausgeweitet werden. Hintergrund ist der, dass trotz Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zahlen müssen, wenn sie zu wenige Stellen mit Schwerbehinderten besetzen, dennoch zu wenige Menschen mit Handicap eingestellt werden.

Beitragsbemessungsgrenzen

Zum 1. Januar 2022 werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung angepasst. Diese liegt ab 2022 in Westdeutschland bei voraussichtlich 7.050 Euro/Monat (84.600 Euro/Jahr) und sinkt damit leicht. In den neuen Bundesländern wird sie voraussichtlich angehoben und liegt dann bei 6.750 Euro/Monat (81.000 Euro/Jahr). Die Werte für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung bleiben voraussichtlich unverändert bei 4.837,50 Euro/Monat (58.050 Euro/Jahr).

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag steigt 2022 von 9.696 Euro auf 9.984 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers steuerfrei.

Sachbezugsgrenzen werden angehoben

Bislang waren Sachbezüge bis zu einer Grenze von 44 Euro pro Monat steuerfrei. Die Freigrenze wird ab 2022 auf 50 Euro im Monat angehoben. Allerdings gelten verschärfte Voraussetzungen, was Gutscheine, Geldkarten und zweckgebundene Geldleistungen betrifft. Als Sachbezüge gelten laut Gesetz dann nur noch Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Senkung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage soll 2022 von bislang 0,12 Prozent auf voraussichtlich 0,09 Prozent sinken. Die Umlage dient vor allem dazu, im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers die ausgefallenen Entgeltansprüche der Arbeitnehmenden sicherzustellen. Bis auf wenige Ausnahmen müssen sie alle Arbeitgeber entrichten.

Kurzfristige Minijobs

Ab 2022 muss der Arbeitgeber in der Meldung für einen kurzfristigen Minijob angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Außerdem sollen sie im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für kurzfristige Minijobs auf elektronischem Weg eine Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen erhalten, um die Einhaltung der Zeitgrenzen besser prüfen zu können.

Inkrafttreten der Pflegereform

Die alte Regierung hat sich 2021 noch auf eine Pflegereform geeinigt. Damit wird etwa der Beitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 0,25 auf 0,35 Prozent angehoben. Der Bund wird sich ab 2022 mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen. Ab September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif vergüten. Außerdem zahlt die Pflegeversicherung neben dem Leistungsbetrag je nach Pflegegrad auch einen Zuschlag zu den Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege ansteigen soll (1. Jahr: 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, 2. Jahr: 25 Prozent, 3. Jahr: 45 Prozent, danach: 70 Prozent).

Um die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vor einem Anstieg der Beiträge zu bewahren, beinhaltet die Reform für 2022 einen Bundeszuschuss in Höhe von 7 Milliarden Euro.

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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