Mit dem Aufstiegs-BAföG zum Meister, Techniker und Co.

Aufstiegsfortbildungen erfordern nicht nur einen langen Atem, sondern auch etwas Budget. Hier setzt das Aufstiegs-BAföG an. Es unterstützt Antragsteller:innen finanziell bei der Vorbereitung auf einen von 700 Fortbildungsabschlüssen. Alle wesentlichen Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

Mit dem Aufstiegs-BAföG zum Meister, Techniker und Co.

Das Wichtigste zur staatlichen Förderung für die Aufstiegsfortbildung

Paul ist 25 und Industriemechaniker. Er will unbedingt noch seinen Techniker machen, um seine Karriere voranzutreiben. Juliane ist angestellte Friseurin. Sie träumt von einem eigenen Salon und liebäugelt damit, ihren Meister zu machen. Tobias arbeitet als Medienkaufmann in einem großen Verlagshaus. Er würde gerne zum Lektor aufsteigen. Doch das ist bei seinem Arbeitgeber nur als Fachwirt möglich. Soll er den Schritt wagen und sich fortbilden? 

Der Wunsch vom beruflichen Aufstieg ist oftmals groß. Viele sind bereit, für diesen Aufstieg hart zu arbeiten und sich entsprechend fortzubilden. Aber Aufstiegsfortbildungen erfordern nicht nur einen langen Atem, sondern auch ein gewisses Budget. Das hat nicht jeder! Hier setzt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) an, das besser unter Aufstiegs-BAföG bekannt ist. Zum 1. August 2020 ist eine überarbeitete Version in Kraft getreten. Doch was regelt das Aufstiegs-BAföG genau?

Aufstiegs-BAföG: Was ist das?

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Menschen nach ihrer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung finanziell bei ihrem weiteren beruflichen Aufstieg.

Was wird gefördert?

Gefördert wird durch das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, wie etwa Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und teils auch der Lebensunterhalt werden während der Aufstiegsfortbildung finanziert.

Die Fortbildungen können in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Für eine Förderung müssen die Fortbildungen fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Neu seit 1. August 2020 ist der Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung verankerten Fortbildungsstufen sowie für gleichwertige Fortbildungsabschlüsse. Somit können bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden:

  • geprüfter Berufsspezialist
  • Bachelor Professional 
  • Master Professional 

Die Förderung ist zudem an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden, die hier eingesehen und angefragt werden können.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Menschen, die sich in Voll- oder Teilzeit auf einen von rund 700 Fortbildungsabschlüsse, wie etwa Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher vorbereiten. Es besteht keine Altersgrenze.

Um Aufstiegs-BAföG beziehen zu können, müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllt sein. Häufig ist eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich. Doch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Berufsausbildung können ebenfalls Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn sie die von der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis für die Fortbildung mitbringen und die jeweilige Prüfungsordnung das so vorsieht. 

Selbst wer bereits einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss mitbringt, kann gefördert werden, wenn der angestrebte Abschluss (z. B. Master) der höchste Hochschulabschluss ist, den man erreichen kann.

Förderungsberechtigt sind auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder sich schon mehr als 15 Monaten in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt sich aus Zuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen zusammen.

So werden die Lehrgangsgebühren bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte bezuschusst, unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Für den Rest der Kosten werden zinsgünstige Darlehen bei der KfW gewährt. Dieses Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden, wenn sich der Antragsteller am Ende seiner Aufstiegsfortbildung selbstständig macht.

Bei Vollzeitmaßnahmen kann neben Zuschüssen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden. Die Höhe der Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Auch das Einkommen des Ehe- und Lebenspartners können einbezogen werden. Neu seit 1. August 2020 ist, dass die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt wird und somit nicht zurückgezahlt werden muss. 

Das Aufstiegs-BAföG erleichtert Paul, Juliane und Tobias die Entscheidung: Die Förderung ermöglicht es ihnen, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren, ohne sich dafür hoch verschulden zu müssen. Juliane und Tobias wollen sogar in Teilzeit weiterarbeiten, um nicht aus dem Praxisbetrieb rausgerissen zu werden. Paul zieht die Vollzeit-Variante vor, um so schnell wie möglich seinem Ziel näher zu kommen. Sein derzeitiger Arbeitgeber will ihn dann als Techniker weiterbeschäftigen. Mit den Aussichten auf eine besser bezahlte Stelle, auf einen eigenen Friseursalon und auf mehr Verantwortung gehen Paul, Juliane und Tobias die Aufstiegsfortbildung an. Wenn nicht jetzt, wann dann?!

Eine Übersicht für weitere staatliche Förderangebote finden Sie hier.

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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