Bildungsurlaub

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub können Beschäftigte im Zuge einer Weiterbildung. Bei uns finden Sie eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in den Bundesländern.

Bildungsurlaub

Bezahlte Freistellung für Weiterbildung

Lebenslanges Lernen zahlt sich aus. Doch oft stellen Weiterbildungen Arbeitnehmer vor eine Herausforderung: Wie soll man diese nebenher bewerkstelligen? Hier greift der Bildungsurlaub. Bis zu einer Woche bezahlten Urlaub können Beschäftigte erhalten, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren. Mit Urlaub im klassischen Sinne hat Bildungsurlaub jedoch wenig zu tun. Weil er der Weiterbildung dient, wird er oft auch Bildungsfreistellung genannt.

Ein Bundesgesetz, welches den Anspruch auf Bildungsurlaub deutschlandweit regelt, gibt es nicht. Bildung ist Ländersache. So kann jedes Bundesland eigene Regeln für den Bildungsurlaub aufstellen. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben das inzwischen auch alle Länder getan. Die Ländergesetze ähneln sich, in den Details gibt es jedoch vereinzelt Abweichungen. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu sehen, welche Ansprüche auf Bildungsurlaub Sie dort haben.

                                             Schleswig-Holstein                   
                                                                                        Mecklenburg-Vorpommern     

              Hamburg

                   Bremen

          Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

  
                Hessen

Rheinland-Pfalz
                 
                  Saarland

  Deutschland      


     Brandenburg
  
   Berlin  

Sachsen-Anhalt

     Sachsen*

Thüringen     



Bayern*

                                                  Baden-Württemberg                                        

* In Bayern und Sachsen gibt es keine Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Bildungsurlaub.

FAQ Bildungsurlaub: Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

Wer kommt für die Kosten auf?

Welche Weiterbildungen kommen in Frage?

Welches Bundesland gilt? Das, in dem ich wohne, oder das, in dem ich arbeite?

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Was passiert, wenn der Chef “nein” sagt?

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer übernimmt die Seminar- oder Kurskosten und gegebenenfalls anfallende Kosten für Anfahrt sowie Übernachtung, während der Arbeitgeber während der Weiterbildungsmaßnahme in der Regel das Entgelt weiterzahlt.

Gut zu wissen: Ausgaben für berufsbedingte Weiterbildung sind steuerlich absetzbar. Neben den Seminargebühren können bei der Einkommens- und Lohnsteuer auch Kosten für Anfahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden. 

Welche Weiterbildungen kommen in Frage?

Im Gegensatz zu vielen anderen Förderinstrumenten kann der Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub selbst über den inhaltlichen Schwerpunkt der Weiterbildung entscheiden. Bildungsurlaub ist nicht auf die berufliche Weiterbildung beschränkt. So kommen – je nach Bundesland – auch politische oder kulturelle Weiterbildungen in Betracht. Ist der gewünschte Kurs im Sinne des Weiterbildungsgesetzes anerkannt, so lässt sich Bildungsurlaub auch zum Lernen einer Fremdsprache oder für einen Kurs in Bildbearbeitung nehmen. Allerdings liegt es in der Hand des Arbeitgebers, über den Mindestnutzen zu entscheiden. Er wird vor allem dann wohlwollend reagieren, wenn die Weiterbildung zur Erleichterung der Aufgaben des Mitarbeiters beiträgt oder weitere Kenntnisse vermittelt werden, etwa um ein neues Aufgabengebiet übernehmen zu können.

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Welches Bundesland gilt? Das, in dem ich wohne, oder das, in dem ich arbeite?

Für den Anspruch auf Bildungsurlaub zählt der Arbeitsort, in der Regel also der Sitz des Arbeitgebers. Es kommt aber auch das Home-Office in Betracht, wenn dort der permanente Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist. Bei reisendem Personal lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Dort ist oftmals ein Arbeitsstandort festgelegt. Wer sich unsicher ist, kann sich beim Betriebs- oder Personalrat erkundigen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

  • Suchen Sie ein Seminar aus, das Ihren Bedürfnissen entspricht und bei Ihnen im Bundesland anerkannt ist.

  • Klären Sie, bevor Sie das Seminar buchen, mit dem Veranstalter, ob für die Weiterbildung eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Landes vorliegt. Wenn nicht, suchen Sie nach einem anderen Seminar.

  • Prüfen Sie nach der Anmeldung die Ihnen zugeschickten Unterlagen: Können Sie zurücktreten, sofern Ihr Arbeitgeber die Bildungsurlaubsanmeldung aus guten Gründen zurückweist?

  • Stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub. Dieser sollte die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid, den Ablaufplan sowie ein formloses Anschreiben enthalten. Beachten Sie die Antragsfristen, so dass Ihr Arbeitgeber zeitnah mit dem Personalausfall planen kann. Lassen Sie sich die Abgabe Ihres Antrags auf Bildungsurlaub schriftlich bestätigen.

  • Nun prüft Ihr Arbeitgeber den Antrag und sollte Ihnen zeitnah Bescheid geben, ob er diesen genehmigt oder nicht. Gibt er sein OK, können Sie den Bildungsurlaub nehmen. Lehnt er den Antrag ab, sollten Sie prüfen, ob die Ablehnung gesetzeskonform ist.

  • Geben Sie nach dem Bildungsurlaub die Teilnahmebescheinigung des Veranstalters bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Was passiert, wenn der Chef “nein” sagt?

Erfüllt die gewünschte Weiterbildung die Voraussetzungen für Bildungsurlaub und ist die Freistellung korrekt beantragt, muss der Arbeitgeber diese genehmigen. Lediglich dringende betriebliche Gründe können eine Ablehnung rechtfertigen, etwa wenn zeitgleich zu viele Kollegen Urlaub haben. Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt der Anspruch auf die bezahlte Freistellung erhalten.

Welche Möglichkeiten an staatlicher Förderung es für Ihre Weiterbildung gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag zu den Finanzspritzen des Staates

Häufig gestellte Fragen

  • Bildungsurlaub ist eine besondere Art von Urlaub: Er soll für berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung genutzt werden. Deshalb ist er auch als Bildungsfreistellung bekannt. Denn mit klassischem Erholungsurlaub hat Bildungsurlaub weniger zu tun. Welchen Anspruch Arbeitnehmer:innen auf Bildungsurlaub haben, regeln die einzelnen Bundesländer jeweils für sich.

  • Bildung ist Ländersache: Deshalb unterscheidet es sich auch von Bundesland zu Bundesland, wie mit Bildungsurlaub umgegangen wird. Für den Anspruch auf Bildungsurlaub zählt der Arbeitsort. In Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Mindestens 5 Arbeitstage Bildungsurlaub im Jahr stehen Beschäftigten in allen anderen Bundesländern zu.

  • Suche dir einen Kurs aus, der im Sinne des Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt ist. Anschließend stellt du bei deinem Arbeitgeber einen Antrag mit Anmeldebescheinigung, Anerkennungsbescheid, Ablaufplan etc. Dein Arbeitgeber prüft den Antrag und wird diesen genehmigen oder aus bestimmten Gründen ablehnen. Hast du das Okay, kannst du den Bildungsurlaub nehmen.

  • Bildungsurlaub steht Beschäftigten in den meisten Bundesländern Deutschlands zu. Voraussetzung ist, dass dieser für eine Weiterbildung im Sinne des Bildungsurlaubsgesetzes genutzt wird. Neben beruflichen Weiterbildungen können dies auch kulturelle und politische Weiterbildungen sein. Es zählt das Bundesland des Arbeitsortes. 

  • Bildungsurlaub darf für Weiterbildungen im Sinne des Bildungsurlaubsgesetzes genommen werden. Neben beruflichen Weiterbildungen kommen auch politische und kulturelle Weiterbildungen in Frage. An solchen Weiterbildungen dürfen Beschäftigte während der regulären Arbeitszeit teilnehmen.

  • Während des Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt oder deinen Lohn weiter – wie bei normalem Urlaub auch. Für die Kosten der Weiterbildung, etwa Kursgebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten, etc., musst du jedoch selbst aufkommen. Der Arbeitgeber stellt dich lediglich frei – bei Lohnfortzahlung.

  • Erfüllt die gewünschte Weiterbildung die Voraussetzungen für Bildungsurlaub und ist die Freistellung korrekt beantragt, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, z.B. wenn zu viele Mitarbeiter:innen zeitlich Urlaub haben. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt der Anspruch auf Bildungsurlaub bestehen.

#Autor#

Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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