Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub gibt es für Beschäftigte. kursfinder.de bietet Ihnen daher eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg.

Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für berufliche und politische Weiterbildungen
  • für die Qualifizierung für Ehrenämter
  • für längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen
  • für Weiterbildungen, die von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt werden
  • für Weiterbildungen, die im Schnitt mindestens 6 Zeitstunden Unterricht täglich umfassen
  • für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 1 Tag

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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • Bei einer Vollzeitbeschäftigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr (eine Übertragbarkeit auf Folgejahre ist nicht möglich), bei einer Teilzeitbeschäftigung ist der Anspruch geringer.
  • Für Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) beträgt der Anspruch 5 Tage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • wenn man Arbeitnehmer mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg ist
  • nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten
  • für Beamte im Sinne des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg
  • bei Auszubildenden und Studierenden der DHBW beschränkt sich der Anspruch auf politische Weiterbildung und die Qualifizierung auf bestimmte Ehrenämter

Welche Fristen sind einzuhalten?

8 Wochen vor Seminarbeginn muss der Antrag auf Bildungsurlaub dem Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Dieser muss bis spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn den Antrag prüfen, ihn gestatten oder ablehnen.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Der Arbeitgeber darf betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen, so dass der Anspruch reduziert wird.
  • In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen.
  • Wenn schon mindestens 10 % des im Betrieb bestehenden Anspruchs auf Bildungsurlaub genehmigt wurde, darf der Arbeitgeber ebenfalls ablehnen.

Rechtsgrundlage

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Mehr Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg finden Sie hier.


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Häufig gestellte Fragen

  • Du hast in Baden-Württemberg Anspruch auf Bildungsurlaub,

    • wenn du als Arbeitnehmer:in deinen Arbeitsort in Baden-Württemberg hast
    • wenn du seit mindestens 12 Monaten im Unternehmen beschäftigt bist
    • wenn du Beamter oder Beamtin bist (Landesbeamtengesetz BW)
    • wenn du als Azubi:ne oder Student:in der DHBW eine politische Weiterbildung besuchen oder dich für ein bestimmtes Ehrenamt qualifizieren willst.
  • Den Antrag auf Bildungsurlaub musst du deinem Arbeitgeber in Baden-Württemberg spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn schriftlich vorlegen. Bis spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Seminars sollte dein Arbeitgeber den Antrag prüfen und ihn genehmigen oder ablehnen.

  • In Baden-Württemberg hast du bei einer Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer:in Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub jährlich. Arbeitest du in Teilzeit, reduziert sich der Anspruch. Bist du Azubi:ne oder Student:in der DHBW hast du Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub für deine gesamte Ausbildungs-/Studienzeit.

#Autor#

Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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