Bildungsurlaub in Berlin

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub gibt es für Beschäftigte. kursfinder.de bietet Ihnen daher eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin.

Bildungsurlaub in Berlin

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für berufliche und politische Weiterbildungen
  • für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 1 Tag

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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • Beschäftigte und Azubis über 25 Jahre haben bei einer 5-Tage-Woche einen Anspruch von 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren.
  • Beschäftigte und Azubis bis 25 Jahre haben einen Anspruch von 10 Tagen im Jahr.

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • wenn man Arbeitnehmer oder Auszubildender in Berlin ist
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Beamte haben KEINEN Anspruch

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Der Antrag muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Der Anspruch ist auf maximal 50 % der Beschäftigten im Jahr limitiert.
  • In kleinen Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist der Anspruch auf maximal 50 % der Beschäftigten beschränkt.

Rechtsgrundlage

Bildungsurlaubsgesetz

Mehr Informationen zum Bildungsurlaub in Berlin finden Sie hier.


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Häufig gestellte Fragen

  • Die Höhe des Anspruchs auf Bildungsurlaub ist in Berlin von deinem Alter abhängig. Bist du älter als 25 Jahre und Arbeitnehmer:in oder Azubi:ne hast du bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Bist du 25 Jahre oder jünger hast du einen Anspruch von 10 Tagen jährlich.

  • Nimmst du als Arbeitnehmer:in in Berlin Bildungsurlaub in Anspruch, kommst du für die Kosten der Weiterbildung selbst auf. Du wirst für die Teilnahme an der Weiterbildung von deinem Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung freigestellt. Deshalb wird Bildungsurlaub auch oft Bildungsfreistellung genannt.

  • Dein Antrag auf Bildungsurlaub muss in Berlin deinem Arbeitgeber bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung schriftlich vorliegen. Dann entscheidet der Arbeitgeber, ob er den Antrag genehmigt oder ablehnt.

#Autor#

Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

Über

Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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