Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub gibt es für Beschäftigte. kursfinder.de bietet Ihnen daher eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen.

Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für berufliche und politische Weiterbildungen
  • für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen am Stück oder 5 Tagen in Wochen-Intervallen
  • für Weiterbildungen mit täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
  • für Weiterbildungen, deren Veranstaltungsort höchstens 500 Kilometer von der Landesgrenze von NRW entfernt ist

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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • für Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage jährlich (der Anspruch des laufenden Jahres kann auf das Folgejahr übertragen werden)
  • für Auszubildende 5 Tage während der Ausbildung (für politische Bildung)

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • Anspruch besteht für Arbeitnehmer sowie
  • für Auszubildende (nur politische Bildung)
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Beamte haben KEINEN Anspruch

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  • Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Es können bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung angerechnet werden.
  • In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten ist Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten jährlich möglich.
  • In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Bei beruflicher Bildung kann der Arbeitgeber einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit einfordern.

Rechtsgrundlage

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Weitere Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


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Häufig gestellte Fragen

  • Anspruch auf Bildungsurlaub haben in Nordrhein-Westfalen Arbeitnehmer:innen sowie – je nach gewünschter Weiterbildung – Auszubildende. Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem halben Jahr. Beamte und Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

  • Arbeitnehmer:innen haben in NRW Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Anspruch verfällt nicht und kann aufs Folgejahr übertragen werden. Auszubildenden stehen während der Gesamtzeit ihrer Ausbildung 5 Tage Bildungsurlaub für politische Bildung zu.

  • Als Bildungsurlaub anerkannt werden können in NRW:

    • berufliche und politische Weiterbildungen
    • Weiterbildungen mit mindestens 6 Zeitstunden täglich
    • Weiterbildungen, die mindestens 3 Tage am Stück oder 5 Tage in Wochen-Intervallen andauern.
    • Weiterbildungen, die maximal 500 km von der Grenze NRWs entfernt stattfinden.
  • Für die Kosten der Weiterbildung, die du im Zuge des Bildungsurlaubs wahrnehmen willst, musst du in NRW selbst aufkommen. Dein Arbeitgeber stellt dich während dieser Zeit frei und zahlt dir dein reguläres Gehalt weiter.

  • Deinen Antrag auf Bildungsurlaub musst du in Nordrhein-Westfalen deinem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung vorlegen. Dann hat dieser drei Wochen Zeit, um über deinen Antrag zu entscheiden.

#Autor#

Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

Über

Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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