FAQ Umschulung: Voraussetzungen, Kosten, Bildungsgutschein

Kann der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden, kann eine Umschulung den Weg der beruflichen Veränderung ebnen. In unserem FAQ erfahren Sie unter anderem, wann diese gefördert wird, welche Kosten übernommen werden und was es mit einem Bildungsgutschein auf sich hat.

FAQ Umschulung

Worauf ist bei einer Umschulung zu achten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Da ist sie auf einmal: die Notwendigkeit, sich beruflich zu verändern. Sie kann viele Facetten haben: Ein Bandscheibenvorfall, der es einem nicht mehr ermöglicht, einer körperlich anstrengenden Arbeit nachzugehen. Die Allergie einer Friseuse gegen Blondierungsmittel. Ein Beruf in einer Branche, die ein Auslaufmodell ist. Länger andauernde Arbeitslosigkeit, weil man nach Jahren der Kindererziehung zu lange aus dem Berufsleben draußen war und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist. 

Eine Umschulung ebnet in diesen Fällen den Weg der beruflichen Veränderung. Darunter versteht man eine Aus- und Weiterbildung in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf. Mehrere Monate bis zu zwei Jahren kann eine Umschulungsmaßnahme in Vollzeit dauern. Sie kann unter bestimmten Umständen auch in Teilzeit oder als Fernunterricht stattfinden. Ziel der Umschulung ist immer, einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.

Diese besondere Form der Weiterbildung ist nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Deshalb fördert die Agentur für Arbeit Antragsteller, die arbeitssuchend oder arbeitslos sind, oder ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, wenn durch die Umschulung eine dauerhafte Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Sie kommt im Zeitraum der Umschulung auch für die Renten-, Kranken- und Sozialversicherung auf.

Bevor man jedoch ins Gespräch mit einem Sachbearbeiter der zuständigen Arbeitsagentur geht, sollte man zunächst in sich gehen und sich folgende Fragen beantworten:

  • Wohin will ich beruflich gehen?
  • Was möchte ich erreichen?
  • Was hat mir in meinem bisherigen Beruf Spaß gemacht?
  • Welche meiner Fähigkeiten würde ich gerne ausbauen?

Sich intensiv mit diesen Fragen auseinander zu setzen hilft nicht nur dabei, den Sachbearbeiter später zu überzeugen, sondern vor allem dabei, die passende Umschulung für sich selbst zu finden. Welche individuellen Umschulungsmöglichkeiten man hat, darüber kann man sich auch in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem Weiterbildungsanbieter informieren.

Doch zurück zu den Kosten: Eine Umschulung ist teuer. Nicht immer wird eine Förderung bewilligt. In unserem FAQ wollen wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten:

Wann werden die Kosten für eine Umschulung übernommen?

Wer wird überhaupt gefördert?

Welche Arten von Umschulungen gibt es?

Welche Kosten werden übernommen?

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Welche Umschulungsberufe sind am beliebtesten?

Wann werden die Kosten für eine Umschulung übernommen?

Eine Umschulung ist teuer. Deshalb wird sie nicht in allen Fällen bewilligt. Wenn jemand keinen Spaß mehr an seinem Beruf hat, wird die Arbeitsagentur wohl kaum die Kosten für eine Umschulung übernehmen. Schließlich handelt es sich um eine Kannbestimmung: Die Arbeitsagentur ist nicht verpflichtet, kann aber eine Umschulung bewilligen und einen Bildungsgutschein ausstellen. Gefördert werden in der Regel nur Antragsteller, für die eine Umschulung absolut notwendig ist. Es liegt ein stück weit im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, ob eine Kostenübernahme bewilligt wird. Er wird jedoch in seine Entscheidung folgende Punkte einbeziehen:

  • Wie ist die derzeitige und künftige Nachfrage nach dem Antragsteller auf dem Arbeitsmarkt?
  • Erhöht die Umschulung die Chancen des Antragstellers auf Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt?
  • Ist der Antragsteller für die Umschulung geeignet?

Wer wird überhaupt gefördert? 

Neben den genannten Punkten müssen die Antragsteller ein paar Voraussetzungen mitbringen, um mit einem Bildungsgutschein gefördert zu werden:

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Antragsteller muss eine Berufsausbildung abgeschlossen oder zumindest angefangen haben, sonst würde es sich um eine Erstausbildung handeln.
  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Antragsteller keine Möglichkeit auf eine Anstellung in seinem erlernten Beruf hat, etwa wegen
    • einer Berufskrankheit
    • einer langen Krankheit, die es unmöglich macht, im alten Beruf zu arbeiten (physischer und psychischer Natur)
    • der aktuellen Arbeitsmarktsituation, z.B. wenn eine Arbeitslosigkeit droht oder besteht
  • Der Antragsteller hätte eine gute Zukunftsperspektive im zu erlernenden Beruf.

Welche Arten von Umschulungen gibt es?

Man unterscheidet zwischen drei Arten von Umschulungen:

  • Es gibt die betriebliche Umschulung, die mit einer Berufsausbildung zu vergleichen ist: Sie findet im Betrieb und in der Schule statt und führt zu einem anerkannten Abschluss. Es wird während der Umschulung ein Ausbildungsgehalt gezahlt. Die Umschulung dauert zwei Drittel der Zeit, die für die Berufsausbildung veranschlagt ist.
  • Die schulische Umschulung findet ausschließlich an beruflichen Schulen statt. Sie ist kürzer als eine betriebliche Umschulung. Es erfolgt keine Ausbildungsvergütung. 
  • Bei der überbetrieblichen Umschulung wird der Berufswechsel durch entsprechende Bildungsgänge von privatwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen vorbereitet. Sie ist die flexibelste und familienfreundlichste Form der Umschulung, aber auch die teuerste.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Fördermöglichkeiten sind sehr vielseitig und werden individuell geprüft.

Lehrgangskosten

Bei einer rein schulischen Umschulungen fallen im Gegenzug zu einer betrieblichen Umschulung so gut wie immer Lehrgangskosten an. Ist die Umschulungsmaßnahme bewilligt, kommt das Arbeitsamt für die Gesamtkosten der Umschulung auf – und zwar in Form eines Bildungsgutscheins.

Fahrtkosten

Lässt sich die Umschulung in der Nähe des Wohnortes durchführen, bekommt der Teilnehmer die Fahrtkosten für die tägliche Anfahrt zur Bildungsstätte erstattet. 

Ist mit der Umschulung ein Umzug verbunden, kommt die Arbeitsagentur einmalig für die Kosten für die Anfahrt zur Bildungseinrichtung und bei der Beendigung für die Heimfahrt auf. Einmal monatlich wird auch die Fahrt zum bisherigen Wohnort finanziert.

Kosten für eine auswärtige Unterkunft

Manchmal kann eine Umschulung nicht in der Nähe des eigenen Wohnortes stattfinden. Aufgrund der Entfernung ist auch Pendeln nicht zumutbar. In diesem Fall können Kosten für eine auswärtige Unterbringung teils finanziert werden: Bis zu 340 Euro pro Monat übernimmt das Arbeitsamt. Im Falle einer auswärtigen Unterbringung kommt es ferner mit bis zu 136 Euro monatlich für die Verpflegung auf.

Kinderbetreuungskosten

Wer den ganzen Tag seine Kinder betreuen muss, dem fehlt es an Zeit und Ruhe für eine Umschulung. Deshalb bezuschusst die Arbeitsagentur die Kinderbetreuung mit 130 Euro pro Kind im Monat – unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich entstehen.

Lebensunterhalt

Da Umschulungen häufig ganztägig stattfinden, ist es oftmals schwer, nebenbei noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Kosten für den Lebensunterhalt zu stemmen, ist für Umschüler deshalb oft die größte Herausforderung. Das Übergangsgeld des Arbeitsamtes unterstützt hier: Die Teilnehmer erhalten weiterhin Arbeitslosengeld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ferner kann der Umschulungsbetrieb ein zusätzliches Gehalt als Bonus bezahlen: Die rechnungsfreie Grenze liegt bei 400 Euro im Monat. Was darüber hinausgeht, wird vom Übergangsgeld abgezogen.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Im ersten Schritt steht immer der Gang zu einem Sachbearbeiter der für Sie zuständigen Arbeitsagentur an. Dieser Schritt ist nicht optional, sondern notwendig, wenn Sie einen Bildungsgutschein für Ihre Umschulung erhalten wollen. 

Bereiten Sie sich auf das Gespräch gut vor: Überlegen Sie sich vorab, welche Gründe für eine Umschulung entscheidend sind. Sie müssen den Sachbearbeiter mit Ihren Argumenten von der Notwendigkeit der Umschulung überzeugen – andernfalls wird er sie kaum bewilligen.

Im nächsten Schritt, nach dem Beratungsgespräch, müssen Sie einen formellen Förderungsantrag für die Umschulung stellen. Hierbei greift Ihnen Ihr zuständiger Sachbearbeiter der Arbeitsagentur unter die Arme.

Wird die Umschulung bewilligt, dient der Bildungsgutschein zur Vorlage beim Träger der ausgewählten Weiterbildung. Er ist dem Umschulungsanbieter vor Beginn der Maßnahme vorzulegen und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Ferner können Bildungsgutscheine regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein. 

Wird der Antrag abgelehnt, kann Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt werden. Wird der Widerspruchsbescheid abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Welche Umschulungsberufe sind am beliebtesten?

Wir haben Ihnen eine Übersicht über die zehn beliebtesten Umschulungsberufe zusammengestellt. Hier gelangen Sie zum entsprechenden Beitrag. 

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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