Lebensarbeitszeitkonto: Auszeit dank Wertguthaben

Auszeit, Sabbatical, Vorruhestand: In immer mehr großen Unternehmen ist das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto ein Standardangebot für alle Mitarbeitenden. Wir verraten Ihnen, was es mit diesem Zeitwertkonto auf sich hat und welche Möglichkeiten es bietet.

Lebensarbeitszeitkonto: Auszeit dank Wertguthaben

So klappt der Traum von Sabbatical, Vorruhestand und Co.

Den Traum von einer Auszeit haben viele Arbeitnehmer:innen. Während eines Sabbaticals einmal um die Welt reisen oder ein paar Jahre früher in Rente gehen und das süße Nichtstun genießen – so abwegig sind diese Ideen heute nicht mehr. Das Bestreben nach flexiblen Arbeitszeitmodellen erstreckt sich nicht mehr ausschließlich auf die tägliche Arbeitszeit, sondern auf die Lebensarbeitszeit. In immer mehr großen Unternehmen ist das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto deshalb ein Standardangebot für alle Mitarbeitenden. Wir verraten Ihnen, was es mit diesem Zeitwertkonto auf sich hat und welche Möglichkeiten es bietet.

Definition

Unter einem Lebensarbeitszeitkonto versteht man die Möglichkeit, Arbeitszeit und Urlaubstage anzusparen, um sich später eine voll finanzierte Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Durch das angesparte Guthaben erhält man sein Gehalt während der Freistellung weiter und kann sich so etwa einen vorzeitigen Ruhestand, ein Sabbatical, Elternzeit oder Zeit für eine Weiterbildung oder die Pflege von Angehörigen ermöglichen.

Wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?

Die Handhabung eines Lebensarbeitszeitkontos ist einfach: Entgeltanteile, Überstunden, Urlaubstage und Co. können von dem/der Arbeitnehmer:in auf das Guthabenkonto angespart werden, wobei die eingebrachte Arbeitszeit in Geld bewertet werden muss. Die Einzahlungen werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, also steuer- und sozialabgabenfrei auf das Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt. Steuern und Sozialabgaben sind erst bei der Auszahlung fällig. Die angesparten Beiträge werden wie bei anderen Konten auch auf dem Lebensarbeitszeitkonto verzinst.

Was gilt es zu beachten?

Wer von einem Langzeitarbeitskonto profitieren möchte, sollte darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. So müssen die Rahmenbedingungen schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in festgehalten werden. Als Vertragsgrundlage kann etwa eine Betriebsvereinbarung, eine freiwillige Zusage des Arbeitgebers oder ein Tarifvertrag dienen. Wichtig! Das Wertguthabenkonto muss gegen Insolvenzrisiken abgesichert sein, etwa in Form einer Kautionsversicherung oder Wertpapierfonds.

So funktioniert die Freistellungsphase

Die Freistellung kann entweder mit einer Reduzierung der Arbeitszeit oder mit dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses einhergehen. In beiden Fällen bezieht der/die Mitarbeiter:in Gehalt, das jedoch aus dem Wertguthaben des Lebensarbeitszeitkontos ausgezahlt wird. Weil das Arbeitsverhältnis während der Freistellung bestehen bleibt, bleiben auch die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin bestehen.

Was tun bei Störfällen?

Von Störfällen spricht man, wenn das Wertguthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto nicht wie geplant für eine Freistellung verwendet werden kann. Das tritt zum Beispiel im Falle einer Kündigung, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall ein. Also immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. In diesen Fällen wird das bis dahin angesparte Guthaben mit sofortiger Wirkung komplett ausgezahlt. Steuern und Sozialversicherungsabgaben sind fällig.

Macht ein Lebensarbeitszeitkonto für jede:n Sinn?

Möglich ist zwar theoretisch ein Lebensarbeitszeitkonto für jede:n, unabhängig ob Minijobber, Teilzeitangestellte:r, Vollzeit-Fachkraft oder Führungskraft. Doch nicht immer macht der Aufbau eines Wertzeitguthabens auch Sinn. Wird das Entgelt etwa durch die Einzahlung auf das Lebensarbeitszeitkonto so stark reduziert, dass es unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, unterliegt man der gesetzlichen Versicherungspflicht. Auch muss bedacht werden, dass durch das Lebensarbeitszeitkonto eine Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis entsteht. Wechselt man den Arbeitgeber, ist dieser nicht verpflichtet, dem Wechsel des Lebensarbeitszeitkontos zuzustimmen. Solche Dinge sowie individuelle Faktoren sollten berücksichtigt werden, ehe man sich für ein Lebensarbeitszeitkonto entscheidet.

#Autor#

Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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