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Umschulung gefördert durch die Rentenversicherung

Kannst du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, bietet die Rentenversicherung eine Umschulung. Hier erfährst du alles zur Förderung und den Voraussetzungen!

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben, kannst du eine durch die Rentenversicherung geförderte Umschulung in Anspruch nehmen. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Umschulungen gefördert werden und wie du die Förderung einer Umschulung beantragen kannst, erfährst du hier.

Wann wird eine Umschulung durch die Rentenversicherung gefördert?

Eine Umschulung wird dann durch die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gefördert, wenn sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt wird. Die berufliche Rehabilitation besteht aus Sozialleistungen, die den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit ermöglichen und das Erwerbseinkommen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sichern sollen. Du kannst diese Leistungen beanspruchen, wenn du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen bisherigen Beruf auszuüben oder hierbei Unterstützung benötigst. Der übergreifende Fachbegriff für die Reha-Leistungen lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Eine berufliche Reha kann ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Reha erfolgen.

Gut zu wissen

Gut zu wissen: Die gesetzliche Rentenversicherung trägt seit dem 1. Oktober 2005 den Namen Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen, die sich in Bundesträger (Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) sowie Regionalträger aufteilen. Die Namen der Regionalträger bestehen jeweils aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und dem Zusatz für die jeweilige regionale Zuständigkeit, beispielsweise Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg etc. Eine Auflistung der Rentenversicherungsträger findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Hier findest du auch Ansprechpartner für deinen Landkreis.

Eine berufliche Rehabilitation kann durch unterschiedliche Rehabilitationsträger geleistet werden: Je nach deinen Leistungsvoraussetzungen wird sie unter anderem entweder von der

  • Agentur für Arbeit,
  • der Gesetzlichen Rentenversicherung oder der
  • Gesetzlichen Unfallversicherung

gestellt. Die Unfallversicherung kommt beispielsweise nur im Falle eines Arbeitsunfalls oder berufsbedingten Krankheiten für die berufliche Reha auf.

Die Gesetzliche Rentenversicherung fördert Maßnahmen, die den Erhalt des Arbeitsplatzes oder den Berufswechsel von Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung ermöglichen. Die Förderung durch die Rentenversicherung ist an einige versicherungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft.

Die Agentur für Arbeit ist der zuständige Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation, wenn du Grundsicherung für Arbeitssuchende durch ein Jobcenter erhältst und ebenfalls dann, wenn kein anderer Rehabilitationsträger für deinen Fall zuständig ist.

Welche Umschulungen werden gefördert?

Es gibt sowohl Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, als auch solche, die eine neue berufliche Laufbahn ermöglichen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen:

  • Eine Berufsvorbereitung kommt für dich infrage, wenn dir aufgrund einer Behinderung Grundkenntnisse für eine Bildungsmaßnahme fehlen. Entsprechende berufsbezogene Förderlehrgänge oder Grundausbildungslehrgänge (beispielsweise eine blindentechnische Grundausbildung) können als Vollzeitförderung oder stundenweise wahrgenommen werden.
  • Eine Berufliche Ausbildung ist die erste zu einem Berufsabschluss führende Bildungsmaßnahme. Sie ermöglicht den Weg in die erste bzw. in eine neue Beschäftigung.
  • Die berufliche Weiterbildung zielt darauf ab, dein bestehendes Wissen zu erweitern und neues Wissen zu erlangen. Eine Weiterbildung kann in einer Fortbildung oder Umschulung bestehen. Die Fortbildung dient der Weiterqualifizierung in deinem Beruf und ermöglicht einen Wiedereinstieg in das gewohnte Arbeitsumfeld. Wenn du die bisherige Tätigkeit aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausführen kannst, kannst du Umschulungen wahrnehmen, die dich für eine behindertengerechte Tätigkeit mit neuen Arbeitsinhalten qualifizieren oder sogar für einen völlig neuen Beruf.
  • Eine berufliche Anpassung baut auf deinen bereits vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf und soll eingetretene Wissenslücken schließen. Sie soll den Wiedereintritt in deinen alten Beruf ermöglichen und dein berufliches Wissen entsprechend neuer technischer Standards und Erfordernisse auffrischen. Des Weiteren kannst du dich im Rahmen einer beruflichen Anpassung für eine neue Tätigkeit in deinem erlernten Beruf schulen lassen.

Die Rentenversicherung ermittelt die für dich geeignete Maßnahme unter Berücksichtigung deiner beruflichen Eignung und Fähigkeiten sowie der Auswirkungen deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung. Deine beruflichen Wünsche werden dabei so weit wie möglich berücksichtigt.

Die durch die Rentenversicherung geförderten Schulungen werden in Berufsförderungswerken, Fachhochschulen, privaten Bildungsträgern und ähnlichen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Solche Umschulungen sollen mit einer Qualifikation, beispielsweise mit einer IHK-Prüfung, abschließen.

Weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Unterstützte Beschäftigung

Ist die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund deiner Beeinträchtigung besonders schwierig, kannst du eine individuelle betriebliche Qualifizierung absolvieren. Professionelle Helfer finden geeignete Aufgabenbereiche, für die du in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren geschult wirst. Während der Qualifizierung erwirbst du Fachkenntnisse, praktische Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen, um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen zu können.

Neben Umschulungen bietet die Rentenversicherung folgende finanzielle Leistungen an:

  • Übergangsgeld für die Dauer einer Leistung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Höhe dieses Unterhaltsersatzes orientiert sich an deinen letzten Arbeitseinkünften bzw. Beitragszahlungen in die Rentenversicherung sowie an einem fiktiven Arbeitsentgelt entsprechend deiner Qualifikation.
  • Übernahme der Reisekosten, die durch die Teilnahme an der beruflichen Rehabilitation entstehen. Die Erstattung erfolgt in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel. Die Anreise mit dem KFZ wird mit einer Wegstreckenentschädigung bezuschusst.
  • Kostenübernahme für die Anschaffung von Arbeitshilfen und behindertengerechte Einrichtungen, sofern dein Arbeitgeber nicht durch das Arbeitsschutzgesetz hierzu verpflichtet ist.
  • Die Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung werden von der Rentenversicherung übernommen, wenn die Teilnahme an der Reha-Maßnahme anderweitig unmöglich ist und keine weitere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Das/die zu betreuende/n Kind/er müssen jünger als zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein. Beantrage die Kostenförderung unbedingt vor dem Antritt der Maßnahme.
  • Sollten deine Kinder älter als zwölf Jahre sein, kannst du einen Zuschuss für unvermeidbare Kinderbetreuungskosten erhalten.
  • Weitere Kosten, die durch die Rehabilitationsmaßnahme entstehen, beispielsweise Kosten für Lernmaterial und Prüfungsgebühren, können ebenfalls übernommen werden.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Persönliche Voraussetzungen

Du erfüllst die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn deine berufliche Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit, einer körperlichen oder seelischen Behinderung bereits beeinträchtigt oder gefährdet ist und eine Rehabilitationsleistung …

  • eine drohende Minderung bei stark gefährdeter Erwerbsfähigkeit abwenden kann oder
  • eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit erheblich verbessern, wiederherstellen oder eine Verschlechterung abwenden kann oder
  • bei teils geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Verbesserung den bestehenden Arbeitsplatz erhalten kann bzw. den Wechsel zu einem in Aussicht stehenden Arbeitsplatz ermöglicht.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Du hast ein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn …

  • du ohne die Leistungen eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen müsstest oder
  • die Leistungen im Anschluss an eine medizinische Reha notwendig sind, um die Rehabilitation erfolgreich zu beenden oder
  • du zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Mindestwartezeit* von 15 Jahren vorweisen kannst.

Du erfüllst ebenfalls die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation, wenn du Erwerbsminderungsrente beziehst oder aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit Anrecht auf eine große Witwen- bzw. Witwerrente hast.

Deine Voraussetzungen werden durch deinen zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft. Sollte keine der genannten Voraussetzungen auf dich zutreffen, ist die Bundesagentur für Arbeit dein zuständiger Ansprechpartner.

*„Wartezeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang Mindestversicherungszeit. Du musst der gesetzlichen Rentenversicherung also bereits seit mindestens 15 Jahren angehören, um die Förderung zu beziehen. In die Wartezeit zählen Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge sowie Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und Kindererziehungszeiten.

Gibt es eine Altersgrenze?

Um eine Umschulung durch die Rentenversicherung zu erhalten, gibt es keine Altersgrenze, solange du noch nicht das Rentenalter erreicht hast. Sobald du das Rentenalter erreicht hast, besteht kein Anspruch mehr auf eine berufliche Rehabilitation, da diese darauf abzielt, deine Erwerbsfähigkeit bis zu deinem Eintritt in die Rente zu erhalten.

Ausschlussgründe

Neben dem Erreichen des Rentenalters gibt es weitere Ausschlussgründe von der Förderung durch die Rentenversicherung. Du hast kein Anrecht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung, wenn du...

  • aufgrund eines Arbeitsunfalls, Schädigung durch Dritte etc. ein Anrecht auf Leistungen anderer Rehabilitationsträger haben (beispielsweise der Unfallversicherung) oder
  • wenn du bereits eine Altersrente in der Höhe von mindestens 66,67 Prozent deiner Vollrente beantragt hast oder bereits erhältst, oder
  • verbeamtet sind oder
  • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgetreten sind und bis zum Beginn der Altersrente andere Leistungen beziehen.

Du bist ebenfalls von den Leistungen ausgeschlossen, wenn du dich gewöhnlich im Ausland aufhältst.

Wie beantrage ich die Förderung?

Um eine Förderung für deine Umschulung zu erhalten, musst du die berufliche Rehabilitation beantragen. Die Formulare erhältst du von der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie vor Ort bei deiner regionalen Beratungsstelle. Wenn du Fragen zu den Formularen oder möglichen Leistungen hast, nimm Kontakt zu deinem Rentenversicherungsträger auf. Auch deine gesetzliche Krankenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit können dich beraten und beim Ausfüllen der Formulare unterstützen.

Zusammen mit deinem Antrag musst du einen von deinen behandelnden Ärzten ausgefüllten Befundbericht vorlegen. Hier kannst du den Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung herunterladen.

Gut zu wissen: Anfallende Kosten für den ärztlichen Befundbericht werden von der Rentenversicherung übernommen.

Stelle deinen Antrag online über die Plattform der Deutschen Rentenversicherung (eAntrag). Die entsprechenden Nachweise kannst du digital einreichen.

Zum eAntrag

Wenn du noch unsicher bist, an welchen Rehabilitationsträger du dich wenden musst, hilft dir die Agentur für Arbeit weiter. In einem Beratungsgespräch klärt sie, welcher Träger für dich verantwortlich ist, und leitet dich an die entsprechende Stelle weiter.

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#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden.

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